Ulrich Hefelin, B. zu Göppingen, wegen fahrlässiger Tötung von Lenhart Catler im Sommer 1558 auf dem Wege von Heiningen [Kr. Göppingen] nach Göppingen, daselbst seither gef., wird auf Fürbitte seiner Schwägerin (der Ehefrau des Getöteten), seiner Ehefrau und guter Freunde aus dem Gefängnis entlassen, verspricht, Herzog Christoph einen großen Frevel zu bezahlen, künftig keinerlei Wehr mehr zu tragen, offene und heimliche Zechen zu meiden, die Häuser des Getöteten und seiner Freundschaft nicht zu betreten, sich still im eigenen Hause bei Weib und Kindern und bei seinem Handwerk aufzuhalten und schwört U.