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Kurfürst Friedrich I. von der Pfalz antwortet Anthis von Leiningen, Propst [und Verweser] der Abtei Weißenburg, in verschiedenen Streitigkeiten. Die von Hans von Gemmingen, seinem Faut zu Germersheim, beklagte Festnahme eines kurpfälzischen Eigenmanns ("knechts") namens "Studerlin" als Gegenmaßnahme zu gepfändetem Jagdzeug und Pferden sei auch nach dessen Freilassung nicht abgetan. Auf Anthis Einlassung, er wisse nichts von seiner Absetzung ("entsetzunge des stiftts"), verweist Friedrich auf eine päpstliche Reformbulle, die ihn beauftrage, eine Klosterreform in Weißenburg und die Besetzung mit Reformmönchen zu schirmen. Den Vorwurf der widerrechtlichen Besetzung der Burg Berwartstein ("sloß Berwenstein") und Nutzlosigkeit des Schirms weist Friedrich als unziemlich und unwahr zurück. Die Rückgabe des Berwartsteins stellt er nach Einführung der Reform in Aussicht. "Datum Heidelberg uff fritag nach dem heilgen ohstertag" 1474. (Bl. 11recto - 12 verso = Bl. 344-345 alter Zählung, Urkunde Nr. 119)

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Landesarchiv Speyer
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