König Johann von Böhmen verbietet dem Breslauer Hauptmann Heinrich von Haugwitz, von den Breslauer Bürgern Gebühren bei Käufen etc. zu erheben, und befiehlt ihm, die Breslauer Bürger in allen ihren Rechten etc. zu beschützen. proxima Quarta feria post festum beati Georgij märtiris Anno domini M° CCC° Trecesimo Nono;. Nürmberch. Siegel und Befestigung fehlen

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