In einem Streit zwischen Veit Anthoni von Hunweil zu Hunratsried und Jakob Rieff zu Wolfartsweiler schlichten Matheis Locher, Ammann zu Hunratsried, Martin Frew, Schmied, Hans Schad, Paul Bader, alle zu Hunratsried, Kunz Müller zu Ergazweiler, Jakob und Jörg Rieff zu Wolfartsweiler und Baltus Kurz zu Ziegelbach beide Parteien. Sie entscheiden, daß Junker Veit Anthoni seinen Hof zu Wolfartsweiler, den Jakob Rieff als Lehen von ihm innehat, nicht beanspruchen kann, sondern ihn dem Rieff übergeben muß, unbeschadet der Lehenschaft des Hauses Österreich. Dagegen hat Jakob Rieff das zum Oberleuzen gelegene Gut, das er von Baltus Kurtz gekauft hat und das zuvor Jakob Kurtz, Ammann zu den Niedernleutzen, innehatte, an Veit Anthoni abzutreten. Jakob Rieff muß aus seinem Gut zu Wolfartsweiler an Veit Anthoni als Grundherrn jährlich einen Zins entrichten. Beide versprechen nach dem Tausch keine weiteren Ansprüche mehr aneinander zu stellen. Siegler: Veit Anthoni, Junker Heinrich von Essendorf zu Horn (für Jakob Rieff). 1537, Dienstag nach St. Galltag. Orig. Perg., 2 S. fehlen.

Vollständigen Titel anzeigen
Landesarchiv Baden-Württemberg
Objekt beim Datenpartner
Loading...