Georg Friedrich Graf von Hohenlohe, Herr zu Langenburg, verkauft um 62,5 (sechzigdritthalben) fl rh an Hans Seizinger und Hans Büchels Witwe seine allodialen, nicht verpfändeten oder belasteten beiden Drittel an den Zehntrechten in Hohenstein samt Zubehör, quittiert den Erhalt des Kaufpreises, verzichtet auf alle Rechte, die er am verkauften Objekt besessen hat, überträgt dasselbe und übernimmt auch namens seiner Nachkommen und Erben die Gewährleistung des Geschäfts.