Vorortsarchiv Boxdorf (Bestand)
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C 10/34
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Ursprünglich gehörte Boxdorf zur Königsmark Fürth. Erstmals urkundlich erwähnt erscheint der Ort 1293 als "Pokkesdorf". 1342 verkauften die Nürnberger Burggrafen das nordwestlich von Nürnberg gelegene Dorf an den Nürnberger Bürger Heinrich Grundherr. Die Dorf- und Gemeindeherrschaft lag beim Landpflegamt Nürnberg. Das Hochgericht stand der Reichsstadt Nürnberg zu (vom Markgraftum Bayreuth bestritten), pfarrrechtlich gehörte Boxdorf zu Kraftshof. 1796 wurde der Ort von Preußen okkupiert (Justizkammeramt Erlangen), 1810 bayerisch (Landgerichtsbezirk Erlangen, 1862 Landgerichtsbezirk Fürth). Seit 1813/18 bildete Boxdorf eine eigene Gemeinde, die 1972 (unter Abtrennung von Herboldshof und Steinach) nach Nürnberg eingemeindet wurde.Der vorliegende Bestand gelangte 1994/95 im Rahmen von Abgaben des Verwaltungsamtes Nord an das StadtAN. Er wurde 1995 in Anlehnung an die Hauptgruppen des Bayerischen Einheitsaktenplans verzeichnet. Er beinhaltet Unterlagen über nahezu sämtliche von der Gemeindeverwaltung wahrgenommenen Aufgaben und Gegenstände, von der allgemeinen Verwaltung und Verfassung über die Vermögensverwaltung, Polizeiverwaltung, Bau-, Kirchen-, Schul-, und Gebietsverwaltung bis hin zu Bürgerangelegenheiten, Gewerbe- und Industriesachen sowie Armenpflege vor allem aus der Zeit nach 1945. Auffallend ist der relativ große Anteil von Bausachen.Der Bestand ist in der FAUST Beständedatenbank erfasst.
lfd. Meter: 6,00; Einheiten: 432
Bestand
Deutsch
Armenpflege
Bausachen
Bauverwaltung
Bayern
Bayreuth
Boxdorf, Vorortsarchiv (Einzelbestand)
Bürgerangelegenheiten
Archive der _eingemeindeten Vororte (Einzelbestände)
Erlangen
Fürth
Gebietsverwaltung
Gemeindeverwaltung
Gewerbe- und Industriesachen
Herboldshof
Kirchenverwaltung
Kraftshof
Landpflegamt
Markgraftum Bayreuth
Polizeiverwaltung
Preußen
Schulverwaltung
Steinach
Vermögensverwaltung
Vorortsarchive (Einzelbestände)
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
05.06.2025, 11:18 MESZ