Das Kapitel zu Düsseldorf einer, und das adligen Sift Schwarz-Rheindorf und Hofkammer-Rat Johann von Megen andererseits einigen sich wegen ihres untereinander vermischt gelegenen Zehnten im Düsseldorfer, Bilker und Oberbilker Felde dahin, dass das Kapitel allen Zehnten diesseites des Bilker Mühlenweges am Caninbüschchen vorbei nach Oberbilk, das Stift und von Megen allem Zehnten jenseits dieses Weges beziehen sollen. Mit den Siegeln der Parteien, wovon nur das des von Megen noch angefügt.

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Rheinland
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