Heinrich [III.] der Älteste (der Eldiste), Burggraf und Herr zu Leisnig, übereignet dem Konvent des Klosters Sornzig (der samenunge czu Sorncz) eine Mark Geld in Börtewitz (Borthewitz) mit allen Rechten, die Reinhart von Gaudlitz (Gudelicz) von ihm darüber gehabt hatte. Er bestimmt jedoch, dass dieser Zins zunächst jährlich an Elisabeth (Ilzebetht), Margaretha, Dorothea und Elisabeth (Ilzebethe), die Kinder Reinharts von Gaudlitz, fallen und erst nach deren Tod an den Konvent übergehen soll. Die Verfügungsgewalt über den Zins soll dann allein dem Konvent, nicht aber dem Propst und der Äbtissin des Klosters zustehen. – Keine Siegelankündigung.

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Sächsisches Staatsarchiv
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