Christian [I.], Herzog von Sachsen-Merseburg und Markgraf der Ober- und Niederlausitz, erteilt auf Vorschlag Dr. Johann Friedrich Georgis, Kammerprokurators der Niederlausitz, seinen Konsens zum Erwerb der aus dem Konkurs der Herrschaft Spremberg herrührenden Forderungen der Erben des Raban von Canstein, kurfürstlich brandenburgischen Geheimen Rats, Oberhofmarschalls und Kammerpräsidenten, gegenüber Karl Moritz Grafen von Redern und dessen Ehefrau Ursula Marianne, geb. Freiin von Kittlitz, durch die herzogliche Rentkammer zu Merseburg gegen entsprechende Barzahlung für Kapital und Zinsen. "datum Lübben, am 12ten Junii anno 1688"