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Eine jährliche Gült von acht Gulden Geld aus dem Amt und den Renten zu Nidda [Stadt, Wetteraukr.] als Mann- und Burglehen. Der Vater der 1451 Bele...
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Vgl. altes Findbuch (R Nr. 1354), s.v. von Drahe, Nr. 5
A I u, von Drahe sub dato
Urk. 14 Aktiv- und Passivlehen [ehemals: Urkunden A I u]
Aktiv- und Passivlehen [ehemals: Urkunden A I u] >> Aktivlehen >> Personenbetreffe T >> Tr-Tw >> Trohe, von
1501 Februar 19
Lehnsrevers
Urkunde
Vermerke (Urkunde): (Voll-) Regest: Eine jährliche Gült von acht Gulden Geld aus dem Amt und den Renten zu Nidda [Stadt, Wetteraukr.] als Mann- und Burglehen. Der Vater der 1451 Belehnten hatte bereits sechs Gulden Geld zu Lehen getragen, die der Landgraf von Hessen 1451 gebessert hatte. Die Gült ist mit 80 Gulden ablösbar.
Vermerke (Urkunde): Siegler: Johann von Trohe
Belehnte/r: Johann von Trohe, Sohn des verstorbenen Helferich von Trohe