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Markgraf Philipp von Baden beurkundet eine Entscheidung seines Hofgerichts im Streit zwischen dem Kloster Lichtenthal und Heinrich Amlung zu Baden(-Baden), Erbbeständer des klösterlichen Hofs in Scheuern, wegen rückständiger Gülten, dem Bau eines Hauses und der Veränderung etlicher Güter auf dem Hof.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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