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Reskripten- u. Berichtsbücher der Bezirksämter (Bestand)
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Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart (Archivtektonik) >> Altwürttembergisches Archiv >> Topographische Auslesebestände und Bezirksbehörden >> Selektbestände und Bändeserien
1575-1835
Inhalt und Bewertung
Bändeserien der herrschaftlichen Reskripte und der Berichtskonzepte, angelegt bvei den Oberämtern, geistlichen Verwaltungen, Klosterämtern und Pflegen, vorwiegend aus dem 17. und 18.Jahrhundert. Die Bände wurden 1911/12 von den Ämtern an das Finanzarchiv eingesandtundd ann an das Staatsarchiv Ludwigsburg weitergegeben, von dem sie 1969 an das Hauptstaatsarchiv Stuttgart kamen.
1. Zur Geschichte der altwürttembergischen Amtsverfassung: Die altwürttembergischen Ämter entstanden seit der zweiten Hälfte des 13. Jahrhunderts als landesherrliche Gerichts- und Verwaltungsbezirke. Charakteristisch für die württembergische Amtsverfassung ist die enge Verbindung des Amtsbezirks mit der Amtsstadt. In der Regel war eine Stadt mit einer Anzahl umliegender Dörfer zu einem Bezirk zusammengefaßt; der oberste Beamte, der Vogt, war zugleich Stadtvorsteher und Bezirksbeamter. Die eigentliche Stadtregierung, das "Gericht", stellte nicht nur die Verwaltungsbehörde für die Stadt dar, sondern zugleich auch das Kriminalgericht für den Amtsbezirk und zivile Appellationsinstanz für die Dorfgerichte der Amtsdörfer, die nur die niedere Gerichtsbarkeit besaßen. Für die Einziehung der grundherrlichen Abgaben war die Kellerei zuständig. Sie besorgte auch die Verwaltung der herrrschaftlichen Gebäude und der wenigen nicht verliehenen Güter. Amtsstadt und Amtsbezirk bildeten zunächst einen Wehrbezirk, einen Verwaltungsbezirk und einen Gerichtssprengel. Die ursprüngliche Aufgabe der Ämter war die Wahrnehmung von landesherrlichen Angelegenheiten im Auftrag der württembergischen Grafen. Immer mehr traten zu diesen Auftragsangelegenheiten jedoch auch eigene Aufgaben. Diese Doppelnatur des altwürttembergischen Amtes schlug sich seit dem 15. Jahrhundert auch im Sprachgebrauch nieder. Soweit das Amt als herrschaftlicher Verwaltungsdistrikt gemeint war, hieß es üblicherweise Vogtei oder Amt, später Oberamt. Trat es als Selbstverwaltungskörperschaft auf, bürgerte sich die Bezeichnung "Stadt und Amt", später auch Amtskorporation oder Amtskörperschaft ein. Durch den Tübinger Vertrag von 1514, das wichtigste Staatsgrundgesetz Altwürttembergs, erhöhte sich das Gewicht der Städte und Ämter noch, indem nun die Steuerbewilligung und -verwaltung in die Hände der von ihnen beschickten "Landschaft", dem Landtag, gelegt wurde. Eine weitere Klasse von Bezirksämtern geht auf die großen Kirchenreformen zur Zeit Herzog Christophs von Württemberg (1550-1568) zurück. Die seit dem Mittelalter unter württembergischer Schirmvogtei stehenden Klöster und Stifte wurden damals aufgehoben und eine besondere Verwaltung unter Aufsicht des neu eingerichteten Kirchenrats geschaffen. Anstelle der Mönchsklöster schuf man "Klosterämter", die wie die weltlichen Ämter bzw. Oberämter Hoheits- und Verwaltungsaufgaben übernahmen. Als Nachfolger der Äbte besorgten die Prälaten die Leitung der evangelischen Klosterschulen und die Vertretung im Landtag. Die lokale Selbstverwaltung lag in den Händen der weltlichen Klostervögte, die 1759 den Titel "Klosteroberamtmann" annahmen. Die ebenfalls in der Reformationszeit zur Besitzverwaltung gegründeten "Geistlichen Verwaltungen" wurden meist von eigens bestellten Geistlichen Verwaltern versehen, zeitweise jedoch auch in Personalunion von den Vögten der weltlichen Ämter bzw. Oberämter betreut. Aus den Frauenklöstern entwickelten sich die Klosterhofmeistereien, aus den Chorherrenstiften Stiftsverwaltungen. Die Klosterpflegen, die den Außenbesitz der Klöster verwalteten, löste man meist im Laufe der Zeit von den Klosterämtern ab und unterstellte sie unmittelbar dem Kirchenrat. Als dritte Klasse von Ämtern entstanden schließlich die Kammerschreibereiämter. Sie basierten auf kleineren Neuerwerbungen des 17. und 18. Jahrhunderts, die als herzogliches Familiengut deklariert wurden und deren Erträge in die Kasse der Kammerschreiberei zur Deckung der privaten Ausgaben des Herzogshauses flossen. Herzog bzw. König Friedrich I. von Württemberg (1797-1816) war bestrebt, sein durch die napoleonische Flurbereinigung stark vergrößertes Land in einen einheitlichen, zentralistisch regierten Staat umzubauen. Er schaffte deshalb zu Beginn des 19. Jahrhunderts die althergebrachten politischen und kirchlichen Sonderrechte ab, ebenso die ständische Funktion der Ämter und die Sonderstellung des evangelischen Kirchenguts.(1) Anmerkungen: (1) Verfaßt von Matthias Schön thaler im September 2001 für den Vorspann des Repertoriums A 306 Amts- und Sitzungsprotokolle altwürttembergischer Behörden, geistlicher Verwaltungen und Pflegen (hier leicht gekürzt) Literatur: Alfred Dehlinger: Württembergs Staatswesen in seiner geschichtlichen Entwicklung bis heute, Stuttgart 1951 Eberhard Gönner/Günther Haselier: Baden-Württemberg. Geschichte seiner Länder und Territorien, Würzburg 1975 Walter Grube: Vogteien, Ämter, Landkreise in Baden-Württemberg, Bd. 1, Stuttgart 1975 Friedrich Wintterlin, Geschichte der Behördenorganisation in Württemberg, Bd. 1, Stuttgart 1904
2. Zur Geschichte und Verzeichnung des Bestandes: Der vorliegende Bestand A 304 Reskripten- und Berichtsbücher der Bezirksämter besteht aus Bändeserien von herrschaftlichen General- und Spezialreskripten sowie denjenigen Berichtskonzeptbüchern, die bei den württembergischen Ämtern bzw. Oberämtern, den geistlichen Verwaltungen, Klosterämtern und Pflegen überwiegend im 17. und 18. Jahrhundert angelegt wurden. Diese Bände wurden 1911/12 von den Ämtern, d.h. den Ober-und Kameralämtern, an das Finanzarchiv eingesandt und dann an das Staatsfilialarchiv (jetzt Staatsarchiv) Ludwigsburg weitergegeben.(1) Der Bestand A 304 hatte in der Einteilung von Karl Otto Müller von 1937 ursprünglich die Signatur A 304-305, vielleicht im Hinblick auf eine dann aber nicht mehr zustande gekommene Trennung nach weltlichen und geistlichen Institutionen. Sein Titel lautete damals "Befehl- und Berichtskonzeptbücher der weltlichen Ämter, Klosterämter, geistlichen Verwaltungen und Pflegen".(2) Der Bestand wurde dem Hauptstaatsarchiv Stuttgart großenteils im Jahr 1969 vom Staatsarchiv Ludwigsburg im Rahmen eines umfangreichen Archivalienaustausches übergeben (Az.: H. I. 11a). Weitere Bändeserien, die Überlieferungen der genannten weltlichen und geistlichen Einrichtungen enthalten, werden im Hauptstaatsarchiv unter folgenden Signaturen verwahrt: A 297 Weltliche Zins- und Haischbücher A 298 Weltliche Leibeigenenbücher A 302 Weltliche Ämterrechnungen A 303 Geistliche Ämterrechnungen A 306 Amtsprotokolle A 468 Geistliche Zins- und Haischbücher A 468a Geistliche Leibeigenenbücher H 101 Weltliche Lagerbücher H 102 Geistliche Lagerbücher. Die entsprechenden Akten sind bei den A-Beständen in der Abteilung "Oberämter, Kellereien und geistliche Verwaltungen" unter den Nummern A 310 ff. zu finden.(3) Die Bände des Bestandes A 304 waren seither durch ein von Johanna Rentschler 1947 erstelltes, handschriftliches und nur vorläufiges Archivverzeichnis ohne Bandzählung erschlossen. Die Durchnumerierung erfolgte im Frühjahr 2003 im Zusammung mit der Neuaufnahme des Bestandes durch Frau Gisela Filipitsch und die Unterzeichnete. Die Neuaufnahme erfolgte unter Anwendung des Computerprogramms Midosa 95. Erstmals wurden dabei auch 20 Bände des Amtes Dornhan verzeichnet, die seither im Anschluß an den Bestand A 238 Generalreskripte lagerten (jetzt A 304 Bd. 204-223). Der ganze Bestand umfaßt nun 979 Bände im Umfang von ca. 85 lfd. m. Das Findbuch von J. Rentschler wurde in den Bestand A 605 Ältere Repertorien eingeordnet. Stuttgart, im Mai 2003 Christine Bührlen-Grabinger Anmerkungen: (1) Übersicht über die Bestände des Hauptstaatsarchivs Stuttgart, Altwürttembergisches Archiv, 2. erweiterte Auflage, bearbeitet von Hans-Martin Maurer, Stephan Molitor und Peter Rückert, Stuttgart 1999, S. 145f. (2) Gesamtübersicht über die Bestände der staatlichen Archive Württembergs in planmäßiger Einteilung, bearbeitet von Karl Otto Müller, Stuttgart 1937, S. 84 (3) Übersicht ... wie Anmerkung 1, S. 147ff.; vgl. jedoch den Aufsatz von Karl J. Mayer, Quellenverluste durch Schriftgutausscheidungen bei den Oberämtern. Dargestellt am Beispiel von Calw, Neuenbürg und Nagold, 1826-1936, in: Zeitschrift für Württembergische Landesgeschichte, 61. Jahrgang, Stuttgart 2002, S. 323-353
Abkürzungsverzeichnis:
Az. Aktenzeichen
Bd. Band
Bem. Bemerkung
Bestellsign. Bestellsignatur
betr. betreffend
Bl. Blatt
bzw. beziehungsweise
ca. circa
d.h. das heißt
f., ff. folgend(e)
lfd. m laufende Meter
o.D. ohne Datum
Ordnungsnr. Ordnungsnummer
S. Seite
Schr. Schriftstück(e)
Tgb.Nr. Tagebuchnummer
u.a. und anderen, unter anderem
vgl. vergleiche
z.T. zum Teil
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgte Person“ meint eine Person, die einen Entschädigungsanspruch für einen Schaden durch NS-Verfolgung geltend machte. Wenn der Antrag nicht von der verfolgten Person selbst, sondern von einer anderen Person gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ angegeben und ihre Beziehung zur verfolgten Person, soweit vorhanden, vermerkt. In den Quellen wird die verfolgte Person mitunter als „Geschädigter“, die antragstellende Person als „Anspruchsberechtigter“ bezeichnet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.