Beilagen zum Amtsgrundbuch, Ausgaben betreffend
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Gemeindearchiv Serres , GA SER / 71
Gemeindearchiv Serres (Nutzung über die Gemeinde Serres), GA SER Gemeindearchiv Serres
Gemeindearchiv Serres >> 1760 Kassen- und Rechnungswesen, Allgemeines, Kassen- und Rechnungsvorschriften, Rechnungsbücher, örtliche Organisation
1950 - 1970
Enthält u.a.: Gemeinderatsbeschlüsse über Gehaltsveränderungen von Gemeindebediensteten (Amstbote, Schuldienerin, Gemeindepfleger, Frohnmeister, Kindergärtnerin usw.);
Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit;
Anschluss der Volksschule an das Telefonnetz (1964);
Verbandssatzung des Schulverbands "Platte";
Festlegung des Taglohns;
Darlehensverträge mit einzelnen Kreditinstituten (u.a. Feldwegbau 1969);
Beitritt zum Zweckverband "Mittleres Enztal (Müllverband)";
Dienstvertrag mit Adolf Gille als Gemeindepfleger (1972);
desgl. mit Hermann Gille (1956)
Darin: Bekanntmachung des Ortsrechts von Wiernsheim (Drucksache mit den 1970 geltenden Orts-Satzungen Wiernsheim);
"Die Platte. Wochenblatt für die Gemeinden der 'Platte'", 12. Jg., Nr. 35 vom 18. Septemer 1970
Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit;
Anschluss der Volksschule an das Telefonnetz (1964);
Verbandssatzung des Schulverbands "Platte";
Festlegung des Taglohns;
Darlehensverträge mit einzelnen Kreditinstituten (u.a. Feldwegbau 1969);
Beitritt zum Zweckverband "Mittleres Enztal (Müllverband)";
Dienstvertrag mit Adolf Gille als Gemeindepfleger (1972);
desgl. mit Hermann Gille (1956)
Darin: Bekanntmachung des Ortsrechts von Wiernsheim (Drucksache mit den 1970 geltenden Orts-Satzungen Wiernsheim);
"Die Platte. Wochenblatt für die Gemeinden der 'Platte'", 12. Jg., Nr. 35 vom 18. Septemer 1970
1 Bü. (3 cm)
Form: A
Archivale
Gille, Adolf
Gille, Hermann
Wiernsheim (PF)
Darlehensverträge
Frohnmeister
Amstbote
Feldwegbau
Kindergärtnerin
Kreditinstitute
Müllverband "Mittleres Enztal"
Taglohn
Gemeindebedienstete
Schulverband "Platte"
Die Platte. Wochenblatt für die Gemeinden der 'Platte'. Amtsblatt für die Gemeinden Wiernsheim, Pinache, Serres
Ortsrecht
Volksschule
Gemeindepfleger
Amtsgrundbuch
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
Alle Rechte vorbehalten. Es gelten die Bestimmungen der Archivordnung der jeweiligen Gemeinde, über deren Verwaltung auch eine eventuelle Nutzung (nicht im Kreisarchiv) zu erfolgen hat. Der Nutzer stellt das Kreisarchiv des Enzkreises von Haftung bei der Verletzung von Rechten Dritter frei.
03.06.2025, 10:54 MESZ