Kurfürst Philipp von der Pfalz nimmt die Dörfer Herbitzheim (Herboltzheim) und Keskastel (Kesecastel) mit ihren armen Leuten und Gütern in seinen Schirm. Er versichert, sie zu schirmen und rechtlich zu handhaben, sofern ihnen der Rechtsgang vor dem Pfalzgrafen, seinen Richtern und Räten oder den gewiesenen Instanzen genügt. Kurfürst Philipp weist seinen Vogt zu Lützelstein, derzeit Konrad Swicker (Swickers Conczen [?]), um Beachtung an. Für den Schirm sollen die armen Leute jährlich zu Martini [11.11.] 50 Viertel Hafer an den Keller zu Lützelstein reichen, dazu soll ein jedes Haus ein Huhn geben. Der Schirm für die Dörfer soll gelten, solange deren Herrschaft [wohl: die Abtei zu Herbitzheim] im Schirm des Pfalzgrafen steht.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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