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Bitte der Barbara Schmidts, Witwe von Gördt Mooß, ihr gegen die Vormünder der Vorkinder ihres Ehemanns beizustehen, die den Mooßhof verkauft haben, ihr ihren Anteil vorenthalten und sie mit ihren vier Kindern aus dem Haus setzen wollen [nach 1670], vgl. Nr. 214

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