Kurfürst Philipp von der Pfalz verkündet in Streitigkeiten zwischen Philipp von Gundheim (Guntheim) einer- und Bernhard von Mauchenheim und dessen Söhnen andererseits, die nachfolgende Abmachung seiner Räte, nachdem trotz langer Erörterungen keine gütliche Einigung erzielt werden konnte: [1.] Philipp von Gundheim überstellt die zwei Söhne von Bernhard an den Pfalzgrafen, dass dieser sie bis zur rechtlichen oder gütlichen Entscheidung gefangen hält. [2.] Da laut Philipp sich Bernhard nicht an den Land- und Burgfrieden gehalten hat, sollen dessen Söhne bis zum Ende der Sache nicht ins Schloss Odenheim gelassen werden. Allerdings darf Bernhard einen Knecht als Verwalter dahin schicken, sofern er sich an den Burgfrieden hält. Die Gerechtigkeiten bleiben davon unberührt. [3.] Der Pfalzgraf hofft, dass sie sich mittelfristig vertragen. Falls dies nicht geschieht, soll der Pfalzgraf sich darum bemühen. Zwischenzeitlich sollen die Parteien nichts gegeneinander vornehmen, sondern sich bis zum Tag, den der Pfalzgraf benennen wird, still verhalten.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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