Wilhelm Freiherr zu Gravenegg und Burgbergg etc., als Statthalter des kaiserlichen Hofrichteramts zu Rottweil, gebietet der Stadt Nürnberg Hannsen Furtenbach zu Reichenschwannd zu Hauritzen, welcher auf Antrag Jacob Gross's, Schaffners und Amtsschreibers zu Wolfspach, in die Acht des Hofes zu Rottweil erklärt worden ist, in der Stadt und deren Gebiet nicht zu herbergen.

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Staatsarchiv Nürnberg
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