Papst Johannes XXII. schreibt den Bischöfen von Konstanz und Straßburg ("Argentinen."): Herzog Leopold [I.] von Österreich und der Steiermark hat dem Papst mitgeteilt, dass das Benediktinerkloster Reichenau ("Augia Maior") [Lkr. Konstanz] in den Auseinandersetzungen mit Ludwig dem Bayern schwer geschädigt wurde. Auch habe der Graf von Fürstenberg [Ruine bei Fürstenberg Stadt Hüfingen/Schwarzwald-Baar-Kreis] den Abt des Klosters gefangengenommen und nur gegen Zahlung eines Lösegeldes von 40 Mark Silber wieder freigelassen. Der Herzog hat daher den Papst gebeten, dem Kloster zur Linderung seiner Not die Pfarrkirche in Ulm, deren Patronatsrecht dem Kloster zusteht und deren jährliche Einkünfte 60 Mark Silber nicht übersteigen, zu inkorporieren. Der Papst befiehlt daher den Bischöfen, die Angaben des Herzogs von Österreich zu überprüfen. Sollten sie sich als wahr erweisen, dann sollen sie die Pfarrkirche in Ulm dem Kloster Reichenau inkorporieren, so dass deren Erträge nach dem Weggang oder Tod des derzeitigen Pfarrers an den Klosterkonvent fallen. Das Kloster muss allerdings einen ständigen Vikar für die Pfarrkirche anstellen und diesem ausreichende Einkünfte zuweisen, von denen er seinen Lebensunterhalt und die auf der Pfarrkirche ruhenden Lasten bestreiten kann.