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Hentschel Höckendorf, Bürgermeister, und der Rat zu Dresden (burgere unde schepfin der stad Dresden Henczil Hokendorff burgermeister unde dy andern gesworne daselbins) beurkunden die gütliche Beilegung der Streitsache zwischen Witego, Abt des Klosters Altzella (zcu der Celle), und ihrem Mitbürger Nikolaus Kinast (Nyckel Kynast) um drei Viertel Ackers in Strehlen (Strowelin). Der Abt habe sich in dieser Sache an Hermann und Johann (Hannosen) von Maltitz sowie an die Stadt Dresden gewandt und dem genannten Kinast zugestanden, dass die drei Viertel Ackers von der Stadt einem Mann verkauft würden, der dem Kloster dafür geeignet erscheint (der deme closter togelich und behegelilichen sin sal). Vom ersten Geld für diesen Verkauf soll das Kloster sechs Schock neuer Freibergischer Groschen erhalten.{1} Kinast und dessen Erben sollen künftig keine Ansprüche mehr auf diesen Acker haben. - Siegel der Stadt Dresden angekündigt. 1 Zur Verfahrensweise mit dem Rest der Kaufsumme gibt es in der Urkunde keine klare Aussage. Jedoch legt die Formulierung der Urkunde nahe, dass er Nikolaus Kinast zugute kommen sollte.

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Sächsisches Staatsarchiv
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