Anspruch auf das vom Haus Wevelinghoven lehenrührige Gut Wolfhagen im Kirchspiel Kapellen. Das Gut gehörte einst Johann von Fürth, dem Vater der Appellantinnen, der 1529 vom Grafen von Bentheim und Steinfurt, der Herr zu Wevelinghoven war, damit belehnt wurde. Nach Johanns Tod wurde 1540 sein Sohn Heinrich belehnt, der jedoch bald darauf starb, während die Appellantinnen noch minderjährig waren und sich nicht im Erzstift Köln befanden. Bei ihrer Rückkehr nach Erreichen der Volljährigkeit wurden sie zwar vom Grafen belehnt, fanden das Gut aber durch Werner von Hochstetten okkupiert, worauf sie beim Grafen klagten. Nach Darstellung der Witwe des Werner von Hochstetten soll Heinrich von Fürth 1536 das Gut einem Philipp Hundt verkauft haben, der es wiederum Werner von Hochstetten überließ. Die Echtheit der als Beweis vorgelegten Dokumente wurde von den Schwestern Fürth aufgrund fehlender oder fehlerhafter Siegel bestritten.

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Rheinland
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