Bürgermeister und Räte der Stadt Konstanz entscheiden aufgrund einer Übereinkunft zwischen Erzherzog Sigismund von Österreich und den Eidgenossen einen Rechtststreit zwischen Kloster Löwental und Bürgermeister und Räten der Stadt Buchhorn über die Rechte und die Nutzung des Waldes Schwaderloch sowie über andere Nachbarschaftsstreitigkeiten, v.a. strittigen Viehtrieb und gegenseitige Übergriffe. Nach ausführlicher Schilderung der Streitpunkte und der Verhandlungen, bei denen Kloster Löwental durch Barbara von Steinach und Amalie von Tettighofen, Buchhorn durch Michael Rothmundt und Clauß Gagg vertreten wurden und bei denen auch inserierte Urkunden König Sigismunds von 1415 Juni 27 (s. U 49 und H 51 U 1225) und 1417 September 25 (s. U 53) und des Landvogts von Schwaben Johann Truchsess von Waldburg von 1416 Juli 4 (s. U 52) sowie von Hans Fridawer, Unterlandvogt in Schwaben, von 1465 Aug. 17 (s. U 92) vorgelegt wurden, entscheiden Ausst. wie folgt: 1. Die Buchhorner dürfen ihr Vieh nicht in den Wald Schwaderloch treiben. 2. Die Hintersassen der Frauen von Allmannsweiler können in dem Wald, der nach Baumgarten gehört, Holz hauen. 3.Die Buchhorner dürfen ihr Vieh nicht auf das Eigengut des Klosters aus den Lenginen gegen Wiggenhausen treiben. 4. Die Buchhorner dürfen in Windhag an der Halde auf die drei Ösche des Klosters nicht ihr Vieh treiben. 5.Keiner soll die Zäune des anderen aufbrechen; im übrigen verbleibt es bei den bisher geschlossenen Abmachungen. 6.In wessen Gericht ein Frevel begangen wurde, dort soll er auch gerichtet werden. 7. Hinsichtlich der Triebrechte soll es so gehalten werden, wie das Urteil von Hans Fridawer es ausweist.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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