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Friedrich Philipp Carl Josef Freiherr Boos-Waldeck, Scholaster zu Mainz, quittiert dem Lothar Franz von Harff-Dreiborn, Kanoniker zu Mainz, über die Zahlung von 120 Goldgulden, die jeder Kanoniker, der das 14. Lebensjahr noch nicht überschritten hat, leisten muss. Konzept (nicht vollzogenes Original?) Pergament.

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Rheinland
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