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Testament und letzter Wille Herman thom Brocke scherenslyper
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Darin: Fotokopie einer weiteren Abschrift desselben Testaments (7 Blatt)
Enthält: Kopie des Testaments Herman thom Brocke (beglaubigt durch die Unterschriften Meister Joannes Pagenstecker, "rei pub. Monasteriensis secretarius", und Vastardus Jsfordingk).
"Dieße Copie sollen die Armen zur nachweisungh jn jrer behausungh behalten vnnd darbej wissen, daß der erbar Henrich Berningk, so im sechszehenhunderstem jaer am 18 Monats May gottsaligh in dem hern entschlaffen, den Armen vmb Gottes willen zwantzigh Reichsdaler gegeben, dieselb die Mutter vnnd wittib Bernings am 10. Juny (desselben Jaers) den Prouisoren der armen eingeliefert, derhalb daruor die Armen die gebuer zeit obgh. sterbtags Jedanes Jaers thuen mussen"
Herman zum Broicke, "scherenschlyper und burger der stadt Munster, am lyue wasz schwechlich, jedoch meiner synne, vernufftz vnd verstandes (...) mechtich", macht sein Testament. Seine erste Ehefrau hatte sich nicht mit ihm vertragen, konnte oder wollte nicht mit ihm wohnen und hat alles, was sie hatte oder an ihn gebracht hat, mitgenommen; sie fand schließlich im Armenhaus Zumbusch Aufnahme, vertrug sich nicht mit den Armen und verließ es wieder, sodass "jch von denn jhren nicht heller ader pfennick ob sunst jchtes desz hab, sondern szie desz meinen haitt". Inzwischen ist sie "jnn dem hernn endtschlaeffen". "Noitdrencklich meiner gelegenheit vnd gebrecklicheit" schloss er die Ehe mit Margarethe Richteringk, "szo myr jnn meine hohen alter vnd vielfeltiger kranckheitt viell zufanges, hulff, troist vnnd beistandes erzeigt vnd bewezenn". Aus keiner der beiden Ehen gingen Kinder hervor.
Seine Handgetreuen sollen nun ein Armenhaus "to behuiff dreier alter verarbeideter armer frommer Mennere" aus dem Ludgerikirchspiel errichten,Doch soll seine zweite Frau, sofern sie ihn überlebt, Haus und Hof sowie alle Einkünfte auf Lebenszeit als Leibzucht besitzen und das Armenhaus nach ihrem mit 100 Reichstalern verbessern. Auch Catharina Vieck, die Ehefrau Caspar Vernholtes, die mit seiner Frau im Hause wohnt, solle zeit ihres Lebens daselbst Wohnung haben, sofern sie gegenüber seiner Ehefrau gehorsam ist. Die Einsetzung der armen Männer (und nach deren Tod ihrer Nachfolger) soll durch die Handgetreuen und nach ihrem Tod durch die Provisoren und Kirchenräte von St. Ludgeri erfolgen.
Des weiteren erhält sein Pate ("padenn") Berndt Walboem, Meister Jacob Walboems Sohn, 5 Reichstaler und Agathe, Johan Vernholtes Frau, ebenfalls 5 Reichstaler. Alles andere ist zum Unterhalt der drei Männer - ausgenommen nötiger Reparaturen an Haus und Hof - zu verwenden.
Sofern jemand ankommen sollte, "der sich iz ehr oder neger als die jenne, so jch jnn diezenn meinen Testament begifftigt habe, mich verwandt zu sein bewiesen kondtenn, denselben legiere vnd giebe jch eins einen snaphaenen (Schnapphahn: Münze von 1/12 Taler, auch: Raubritter, Wegelagerer), pro legato, eins zuverrichten". Und wenn derselbe oder einer der im Testament Bedachten mit diesem Testament unzufrieden sei, die sollen damit ihr Legat "ipso facto thaidtlich verwirkt" haben. In diesem Fall soll das Legat "jnn hande der kentlicher nottrufftiger haussarmen vertheilt werdenn".
Als Handgetreue begehrt Herman Zumbrock die ehrsamen Heinrich Berningk, Meister Wilbrandt Staell und Meister Johan Marckenbecke, alle drei Bürger zu Münster, die dafür jeder 1 Goldgulden und 1 Reichstaler erhalten sollen. Zur Eintreibung der Renten ("pro Emoniore") begehrt er Vastard Isfordingk, der für seine Arbeit jährlich 1 Reichstaler erhalten soll.
Hilbrandt Plonies, Bürgermeister von Münster, siegelt. Auf Bitten Zumbrocks setzt er auch dessen Siegel.
Zeugen: Meister Bertoldt Alhartt und Meister Heinrich Weisze, Bürger zu Münster.
Archivale
Angaben zum entzogenen Vermögen
Sonstige Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgte Person“ meint eine Person, die einen Entschädigungsanspruch für einen Schaden durch NS-Verfolgung geltend machte. Wenn der Antrag nicht von der verfolgten Person selbst, sondern von einer anderen Person gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ angegeben und ihre Beziehung zur verfolgten Person, soweit vorhanden, vermerkt. In den Quellen wird die verfolgte Person mitunter als „Geschädigter“, die antragstellende Person als „Anspruchsberechtigter“ bezeichnet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.