Kurfürst Friedrich I. von der Pfalz, auch für seinen Sohn Philipp und ihre Erben, sagt den Wirich von Daun, Herrn zu Falkenstein und Oberstein, getreuer Dienste wegen von Gefällen ledig, die die Grafen von Virneburg an des Ausstellers Vater [Ludwig III.] verpfändet hatten. Die Gefälle umfassen zwei Fuder Wein, 75 Malter Hafer und 25 Malter Korn auf der Herrschaft Falkenstein. Wirich soll die diesbezüglichen Urkunden einreichen, die fortan nichtig und ungültig sein sollen.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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