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Bestätigung des von Radenhausen als einzigen Lehensträger im Gericht Seelheim
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Urk. 13 Generalrepertorium [ehemals: Urkunden A I t]
Generalrepertorium [ehemals: Urkunden A I t] >> Betreffe S >> 4 Se-So >> 4.1 Seelheim (Gem. Kirchhain, Lkr. Marburg-Biedenkopf), Gericht
1767 Februar 04
Ausfertigung, Papier, Siegel.
Urkunde
Vermerke (Urkunde): (Voll-) Regest: Der Lehenhof in Fulda bestätigt, dass Franz Adalbert von Radenhausen, seine Kinder und seine Schwestern die einzigen Lehensträger des Rodenhausischen Stammes im Gericht Seelheim sind und keine weiteren Agnaten mehr existieren.