Bischof Johann III. von Würzburg bekundet, dass er die von Kurfürst Friedrich I. von der Pfalz und Bischof Matthias von Speyer zu Heidelberg verkündete gütliche Rachtung zwischen ihm und den Brüdern Heßler und ihrer Familie anerkennen und einhalten will. Darunter Notiz, dass Bischof Johann, der Dekan und das Kapitel zu Würzburg und die Stifte Haug und Neumünster binnen 14 Tagen einen besiegelten Brief über die Anerkennung der Rachtung an die Kanzlei zu Heidelberg überantworten sollen; derselbe Brief soll den Heßlern übergeben werden. In derselben Form sollen Georg, Hans und Niklas Hessler sowie ihr Vater Hans und ihre Mutter Agatha ihre Briefe ausstellen, die dann an den Bischof und die Stifte geschickt werden sollen. Darunter Notiz, dass am selben Tag alle Bevollmächtigen ihre Zustimmung zur Verschickung der Briefe gegeben haben.