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A 2 f (Hexenprozesse) Nr. A 2 f (Hexenprozesse) Nr. 7856
A 2 f (Hexenprozesse) Reichsstädtische Urkunden und Akten (Bde. 23-25)
Reichsstädtische Urkunden und Akten (Bde. 23-25) >> Bd. 24 Hexenprozesse
1665 Ende Juli
Regest: Bürgermeister und Rat der Reichsstadt Reutlingen haben vor kurzem mit höchster Bekümmernis erfahren müssen, daß die von dem Turm auf den öffentlichen Markt geführten Weibspersonen, nämlich Agnesa, Witib des Michel Helbling, Agnesa Hans Blanckhenhorns, Weingärtners, Hausfrau, und Juditha, Hausfrau des Michel Göbel, Zieglers, von Metzingen, auf vorhergegangene fleißige Inquisition und darauf gefolgte wirkliche Verhaftung zu dem abscheulichen Laster der Hexerei und andern unverantwortlichen Missetaten in Güte und peinlicher Frag sich bekannten und auf ihrem Bekenntnis beständig verblieben. Sie begehrten, man solle ihnen alle ihre Verbrechen öffentlich vor- und ablesen und darauf ein gnädig Urteil erteilen dergestalt, daß sie ihre armen Seelen erretten und aus des leidigen Satans Banden herausreißen können.
Daher haben Bürgermeister und Rat einhellig beschlossen, daß zuvörderst alle Missetaten der genannten lasterhaften Personen, hernach die Urteile abgelesen und von dem Scharfrichter exequiert werden sollen.
I. Agnesa Blanckh (= Blanckhorn) gesteht folgende Verbrechen.
1) Vor ungefähr 14 Jahren, als sie sehr arm war und nicht wußte, wo aus und ein, sei sie von dem bösen Geist in ihres Bruders Ludwig Bientz Haus in der Neuen Stadt und selbigem Stall verführt worden. Er sei in Gestalt eines Bürgersmanns zu ihr gekommen, habe sie anfänglich wegen ihrer Armutei getröstet und gesagt, wenn sie seines Willens lebe, wolle er ihr helfen. Dann habe er sie beschlafen, nachher getauft und Anna Agnes genannt. In der Tauf habe sie Gott und der heil. Dreifaltigkeit absagen und sich dem Teufel ergeben müssen, der ihr damals auch gelbliches Pulver und eine bräunliche Salbe gab und ihr zugleich auferlegte, Menschen und Vieh, wo sie immer könne, damit Schaden zu tun, mit der Salbe aber solle sie ihren Stecken salben und ausfahren.
2) Als sie von dem bösen Geist, welcher sich Hans Conrad nannte, getauft war, habe er ihr am Hals auf der linken Seite Blut ausgelassen, ihren Namen, weil sie nicht schreiben könne, selbst aufgeschrieben und sie so daselbst bezeichnet.
3) Sie sei verschiedene Male, erstmals gleich nach ihrer Teufelstauf, letztmals am vergangenen Matheistag, dazwischen aber gewöhnlich in der Woche 2 oder 3mal auf einem Stecken, welchen sie vor ihrer Verhaftung ins Wasser geworfen, ausgefahren. Ihr Geist hab ihr stets mitgeteilt, wann sie ausfahren solle. Im Hinterstüble des Hans Jacob Tochtermann seien sie zusammengekommen und zugleich miteinander ausgefahren auf das Rangelbergle. Sie habe mit ihrem Hans Conrad getanzt. Sie haben Rotwein getrunken. Bisweilen habe man ihr auch gegeben. Die Personen, welche auf der Hexenzusammenkunft waren, habe sie zum Teil gekannt, zum Teil aber, besonders die Vermummten, nicht gekannt. Man habe die Schnudelbutzen (= Aschenbrödel) wie sie nicht viel geachtet. Es gehe eben auch zu wie es auf der Welt unter Reichen und Armen zugehe. Besonders seien die Reichen, welche auf's allerschönste gekleidet seien, wohl dran.
4) Sie sei verschiedene Male bei dem Hexentanz gewesen. Das Fürkäufler-Grethle habe immer dazu zünden (= leuchten) müssen.
5) Sie habe einmal dem Kind des Jacob Riepert selig ein wenig von ihrem Teufelspulver auf das Breile getan, welches das Kind aß und davon starb. Das Fürkäufler-Grethle habe ihr dazu geholfen.
6) Hieronymus jung Hess, Glaser, habe sie vergangenen Herbst, als er die Fenster flickte, ein Krügle voll Wein geholt, welchen sie einem Leitfaß (= Transportfaß) in der Haustenne noch liegen hatte, von ihrem Pulver in den Wein getan und ihm zu trinken gegeben, wovon er noch nicht gestorben, aber bereits siech und krank worden sei.
7) Einmal ... ihrem Nachbarn Johann Stirm selig, gewesenem Schuhmacher, ein Stückle Platz (= Kuchen), sie wisse nicht mehr eigentlich (= genau), ob sie es ihm hinübergeboten und von ihrem Pulver darauf getan habe, wovon er sterben mußte.
8) Eben auch dem Töchterlein des Johannes Stirm selig namens Margretha habe sie einmal ein Stückle Brot in Stirms Laden hinübergetragen und etwas von ihrem Pulver darauf getan. Das Kind habe es gegessen, sei krank geworden und gestorben.
9) So habe sie dem Büble des Hans Jerg Bihler namens Michel, als es einmal auf der Gass geloffen sei, ein Stück Brot, auf welches sie ebenfalls von dem Pulver gestreut hatte, gegeben. Das Büblein habe es gegessen und sei davon gestorben.
10) Herrn Johann Ehringer sei sie einmal durch sein Haus gegangen und habe unterwegs seine Kälber mit ihrem Stecken, welchen sie mit ihrer Salb geschmiert hatte, geschlagen. Davon seien sie gestorben.
11) Wiewohl seit 10 Wochen der Teufel ihr jede Nacht mit einem brennenden Lichtle erschienen sei und mit Gewalt sie habe zwingen wollen, weil ihr die Nachbarn sehr gram und feind waren, die Stadt mit solchem Lichtle in Brand zu stecken und in der Nachbarschaft anzuzünden, habe sie es doch nicht ins Werk setzen wollen, sondern die Leute haben sie gedauert. Der Teufel hab's ihr auch auf der Hexenzusammenkunft oft auferlegt.
12) Sie habe ihr eigen Vieh geritten. Darum sei es elend worden, aber nicht abgegangen.
13) Sie habe 5 oder 6 Jahre her ihrem Geist jede Woche einen Ortsgulden (= 1/4 fl) und im Jahr 12 fl unfehlbar zahlen müssen, welches Geld der Teufel dem justifizierten Aferle immer erlegen mußte. Es habe sich in 5 Jahren auf 60 fl belaufen, welche sie ihrem Mann und vielen armen Kindern entzogen habe.
II. Die Verbrechen der Agnesa, Witib des Michel Helbling selig.
1) Vor 8 Jahren sei sie von dem bösen Geist in Gestalt eines Soldaten verführt worden in ihrem Haus. Er habe ihr gute Worte gegeben, bis er sie mit der Beschlafung gefällt (= zu Fall gebracht). Nach verübter Unzucht sei sie ihm zur Stube hinaus gefolgt. Weil sie nun nicht allein Geißfüß an ihm sah, sondern er auch in der Vermischung kalter Natur war, habe sie allererst (= jetzt erst) wahrgenommen, daß er kein Mensch, sondern der Teufel sei. Daher sei es ihr gleich ein groß Kreuz gewesen und es habe sie von Stund an und bisher gereut und reue sie noch. Hernach sei er wieder gekommen. Da habe sie dann Gott und der heil. Dreifaltigkeit absagen und ihm folgende Worte 3mal nachsprechen müssen: "Hiemit sag ich Gott und allen Heiligen ab und versprech mich dem Teufel, seinem höllischen Heer und Anhang." Darnach habe er sie getauft und Agnesa genannt. Nach der Tauf habe ihr Geist, der sich Peter nannte, auf dem Rücken und zwar auf der rechten Seite Blut herausgelassen und ihren Namen damit aufgeschrieben.
2) Sie sei oft und gewöhnlich 2mal in der Woche auf einem Stecken, welchen ihr das justificierte (= hingerichtete) Fürkäufler-Grethle gegeben hatte, auf die Scheibe ausgefahren, woselbst viel Leut, die man eben nicht alle kenne, gewesen seien. Man tanze, esse und trinke, lästere Gott und die heil. Dreifaltigkeit und fluche. Ehe sie ausfuhren, sei sie immer im Haus der Fürkäuflerin mit ihrer Compagnie zusammengekommen. Ihre Ausfahrt geschehe gewöhnlich nachts zwischen 11 und 12 Uhr. Um welche Zeit sie aber wieder heimfahren, wisse sie nicht eigentlich (= genau).
3) Es sei ein solch blindt (= verblendetes) Wesen, daß man es nicht genug glauben könne. Daher sollte jedermann auf die Knie niederfallen und zu Gott seufzen und beten, daß jeder Christenmensch vor des Teufels Trug und List gnädiglich bewahrt werden möge.
4) Sie habe der Hausfrau selig des Häfners Johannes Briel nach der Hochzeit ihrer Tochter in ihrer Haustenne Wein zu trinken gegeben und von ihrem Pulver darein getan. Davon sei sie gestorben.
5) Der Ursula selig des Kürschners Johannes Helbling habe sie einmal, als sie ohnedies in der Küferin Haus war und mit ihr zehrte, im Rotwein von ihrem Pulver gegeben. Davon sei sie gestorben.
III. Juditha, Hausfrau des Zieglers Michel Göbel.
1) Sie sei vor 14 Jahren in das verdammliche Laster der Hexerei leider geraten. Als damals zur Winterszeit sie ihre Schafe im Haus der hingerichteten Pfullinger Gretha in der Fütterung hatte und täglich dort sein mußte, habe die Pfullinger Greth, mit der sie ohnedies wohlvermeint (= befreundet) war, sie verführt und auf die Hexenzusammenkunft auf einer Ofengabel mit ihr, hinter der sie saß, genommen. Aber vor dieser ihrer Ausfahrt habe sich der Teufel präsentiert und mit ihnen beiden Unzucht getrieben. Nachher habe sie ihr Geist, welcher sich Hans Jacob nannte, in dem Scheiben-Häusle getauft und Anna Juditha genannt. Bei dieser Teufelstauf sei der justifizierte Spitalmeister Johann Fassnacht ihr Döte und die Pfullinger Greth ihre Dote gewesen. Sie habe Gott und der heil. Dreifaltigkeit absagen und sich dem Teufel ergeben müssen, der ihr befahl, nicht mehr zu beten und ihr weißes Pulver gab, um damit Menschen und Vieh Schaden zu tun.
2) Nachdem der alte Spitalmeister hingerichtet war, habe der Teufel sie vor 3 Jahren wieder getauft auf dem Blauen Rain bei hellem Tag zwischen 1 und 2 Uhr unterwegs, als sie nach Metzingen ging. Da habe er sich anders, nämlich Martin, genannt. Sie mußte ihm nachsprechen: "Ich sage Gott und allen Heiligen ab und verspreche mich dem Teufel". Damals sei die justifizierte Sattler-Els und das Aferle dabei gewesen. Der Teufel habe diese Weiber vor ihrer zweiten Teufelstauf auf die Seite genommen und mit ihnen geredet, nachher ihr eine blaue Salbe gegeben, mit welcher sie ihre Ofengabel geschmiert habe und darauf ausgefahren sei. Auch habe er von dem Blut, welches sie damals über alle Maßen schweißte, genommen und damit geschrieben. Was er aber damit geschrieben, wisse sie nicht.
3) Bei Lebzeiten des alten Spitalmeisters und der Pfullinger Gretha seien sie, ehe sie ausfuhren, immer in des Spitalmeisters Haus zusammengekommen, wohin der hingerichtete Urban Fassnacht auch kam. Als diese hingerichtet waren, sei ihre Zusammenkunft im hintern Stüble des Hans Jacob Tochtermann gewesen, wo sie zechten. Die Sattler-Els, welche eine weiß und rot gefärbte Feder aufhatte, habe den Wein in einer Flasche aufgetragen und ihnen immer zu wissen getan, wann sie zusammenkommen und ausfahren sollen. Nachdem die Els vor 4 Jahren aus der Haft entlassen worden, habe sie sich bei ihrem König, dem Teufel, im Scheibenhäusle gerühmt, wie sie sich so brav gewehrt habe.
4) Als am vergangenen Neujahrstag ihres Manns Bruder, der Wagner Jacob Göbel selig, zu ihr kam und mit ihr zu Nacht aß, habe sie ihm in Kraut und Fleisch vergeben, worein sie von dem Pulver, das sie von ihrem Geist empfangen hatte, getan habe. Davon sei er, wie jedermann bekannt, sehr erbärmlich gestorben.
5) Der Hausfrau des Wagners Johannes Göbel habe sie vor 12 oder 13 Jahren, als sie noch in ihrem kleinen Häuslein saß, Schnitten gebacken, von ihrem Pulver darein getan und hernach der Wagnerin zu essen gegeben, wovon sie aber nicht starb.
6) Vor 2 Jahren habe sie dem Töchterlein des Mansfelder zu Pfullingen in 2 Birnen von ihrem Pulver getan und ihm vergeben. Es sei davon gestorben.
7) Vor 1 1/2 Jahren habe sie dem Weib des sogenannten Scheitlins-Stoffel zu Pfullingen, nachdem sie in ihr Haus gekommen war, im Wein mit ihrem Pulver vergeben. Sie sei 8 oder 14 Tage hernach gestorben.
8) Sie habe dem Büble des Johannes Göbel namens Christof einmal in ihrem Haus eine warme Milch zu essen gegeben und von dem Pulver des Teufels darein getan, wovon es nachher starb.
Auf diese ganz erschröcklichen, greulichen und himmelschreienden Sünden wäre nach göttlichen und weltlichen Rechten, besonders der Peinlichen Halsgerichtsordnung die lebendige Verbrennung gehörig und sie wären daher in keiner christlichen Gemein zu dulden, um so viel weniger, weil mancher Ehegatte und unschuldige Kinder von dem andern mit einem schändlichen Tod hingerichtet werden. Jedoch haben Bürgermeister und Rat auf eingekommene Fürbitten der Herren Geistlichen und der nächsten Anverwandten die Milde der Schärfe vorgezogen und nach reifer Erwägung aller Umstände und dem oftmaligen freiwilligen Bekenntnis der peinlich Beklagten mit Urteil zu Recht erkannt, daß solche dem Nachrichter in die Hand geliefert, von ihm auf die gewöhnliche Richtstatt geführt, daselbst mit dem Schwert vom Leben zum Tod gerichtet, dann auf einen Scheiterhaufen gelegt und mit Feuer zu Pulver (= Staub) und Asche verbrannt werden sollen, ihnen selbst zu wohlverdienter Straf, den andern aber zu einem abscheulichen (= abschreckenden) Exempel, und dies alles nach dem Inhalt göttlichen und weltlichen Rechts, besonders der Peinlichen Halsgerichtsordnung Kaiser Karls V.
Exequiert (= Vollstreckt) den 28. Juli 1665.
Daher haben Bürgermeister und Rat einhellig beschlossen, daß zuvörderst alle Missetaten der genannten lasterhaften Personen, hernach die Urteile abgelesen und von dem Scharfrichter exequiert werden sollen.
I. Agnesa Blanckh (= Blanckhorn) gesteht folgende Verbrechen.
1) Vor ungefähr 14 Jahren, als sie sehr arm war und nicht wußte, wo aus und ein, sei sie von dem bösen Geist in ihres Bruders Ludwig Bientz Haus in der Neuen Stadt und selbigem Stall verführt worden. Er sei in Gestalt eines Bürgersmanns zu ihr gekommen, habe sie anfänglich wegen ihrer Armutei getröstet und gesagt, wenn sie seines Willens lebe, wolle er ihr helfen. Dann habe er sie beschlafen, nachher getauft und Anna Agnes genannt. In der Tauf habe sie Gott und der heil. Dreifaltigkeit absagen und sich dem Teufel ergeben müssen, der ihr damals auch gelbliches Pulver und eine bräunliche Salbe gab und ihr zugleich auferlegte, Menschen und Vieh, wo sie immer könne, damit Schaden zu tun, mit der Salbe aber solle sie ihren Stecken salben und ausfahren.
2) Als sie von dem bösen Geist, welcher sich Hans Conrad nannte, getauft war, habe er ihr am Hals auf der linken Seite Blut ausgelassen, ihren Namen, weil sie nicht schreiben könne, selbst aufgeschrieben und sie so daselbst bezeichnet.
3) Sie sei verschiedene Male, erstmals gleich nach ihrer Teufelstauf, letztmals am vergangenen Matheistag, dazwischen aber gewöhnlich in der Woche 2 oder 3mal auf einem Stecken, welchen sie vor ihrer Verhaftung ins Wasser geworfen, ausgefahren. Ihr Geist hab ihr stets mitgeteilt, wann sie ausfahren solle. Im Hinterstüble des Hans Jacob Tochtermann seien sie zusammengekommen und zugleich miteinander ausgefahren auf das Rangelbergle. Sie habe mit ihrem Hans Conrad getanzt. Sie haben Rotwein getrunken. Bisweilen habe man ihr auch gegeben. Die Personen, welche auf der Hexenzusammenkunft waren, habe sie zum Teil gekannt, zum Teil aber, besonders die Vermummten, nicht gekannt. Man habe die Schnudelbutzen (= Aschenbrödel) wie sie nicht viel geachtet. Es gehe eben auch zu wie es auf der Welt unter Reichen und Armen zugehe. Besonders seien die Reichen, welche auf's allerschönste gekleidet seien, wohl dran.
4) Sie sei verschiedene Male bei dem Hexentanz gewesen. Das Fürkäufler-Grethle habe immer dazu zünden (= leuchten) müssen.
5) Sie habe einmal dem Kind des Jacob Riepert selig ein wenig von ihrem Teufelspulver auf das Breile getan, welches das Kind aß und davon starb. Das Fürkäufler-Grethle habe ihr dazu geholfen.
6) Hieronymus jung Hess, Glaser, habe sie vergangenen Herbst, als er die Fenster flickte, ein Krügle voll Wein geholt, welchen sie einem Leitfaß (= Transportfaß) in der Haustenne noch liegen hatte, von ihrem Pulver in den Wein getan und ihm zu trinken gegeben, wovon er noch nicht gestorben, aber bereits siech und krank worden sei.
7) Einmal ... ihrem Nachbarn Johann Stirm selig, gewesenem Schuhmacher, ein Stückle Platz (= Kuchen), sie wisse nicht mehr eigentlich (= genau), ob sie es ihm hinübergeboten und von ihrem Pulver darauf getan habe, wovon er sterben mußte.
8) Eben auch dem Töchterlein des Johannes Stirm selig namens Margretha habe sie einmal ein Stückle Brot in Stirms Laden hinübergetragen und etwas von ihrem Pulver darauf getan. Das Kind habe es gegessen, sei krank geworden und gestorben.
9) So habe sie dem Büble des Hans Jerg Bihler namens Michel, als es einmal auf der Gass geloffen sei, ein Stück Brot, auf welches sie ebenfalls von dem Pulver gestreut hatte, gegeben. Das Büblein habe es gegessen und sei davon gestorben.
10) Herrn Johann Ehringer sei sie einmal durch sein Haus gegangen und habe unterwegs seine Kälber mit ihrem Stecken, welchen sie mit ihrer Salb geschmiert hatte, geschlagen. Davon seien sie gestorben.
11) Wiewohl seit 10 Wochen der Teufel ihr jede Nacht mit einem brennenden Lichtle erschienen sei und mit Gewalt sie habe zwingen wollen, weil ihr die Nachbarn sehr gram und feind waren, die Stadt mit solchem Lichtle in Brand zu stecken und in der Nachbarschaft anzuzünden, habe sie es doch nicht ins Werk setzen wollen, sondern die Leute haben sie gedauert. Der Teufel hab's ihr auch auf der Hexenzusammenkunft oft auferlegt.
12) Sie habe ihr eigen Vieh geritten. Darum sei es elend worden, aber nicht abgegangen.
13) Sie habe 5 oder 6 Jahre her ihrem Geist jede Woche einen Ortsgulden (= 1/4 fl) und im Jahr 12 fl unfehlbar zahlen müssen, welches Geld der Teufel dem justifizierten Aferle immer erlegen mußte. Es habe sich in 5 Jahren auf 60 fl belaufen, welche sie ihrem Mann und vielen armen Kindern entzogen habe.
II. Die Verbrechen der Agnesa, Witib des Michel Helbling selig.
1) Vor 8 Jahren sei sie von dem bösen Geist in Gestalt eines Soldaten verführt worden in ihrem Haus. Er habe ihr gute Worte gegeben, bis er sie mit der Beschlafung gefällt (= zu Fall gebracht). Nach verübter Unzucht sei sie ihm zur Stube hinaus gefolgt. Weil sie nun nicht allein Geißfüß an ihm sah, sondern er auch in der Vermischung kalter Natur war, habe sie allererst (= jetzt erst) wahrgenommen, daß er kein Mensch, sondern der Teufel sei. Daher sei es ihr gleich ein groß Kreuz gewesen und es habe sie von Stund an und bisher gereut und reue sie noch. Hernach sei er wieder gekommen. Da habe sie dann Gott und der heil. Dreifaltigkeit absagen und ihm folgende Worte 3mal nachsprechen müssen: "Hiemit sag ich Gott und allen Heiligen ab und versprech mich dem Teufel, seinem höllischen Heer und Anhang." Darnach habe er sie getauft und Agnesa genannt. Nach der Tauf habe ihr Geist, der sich Peter nannte, auf dem Rücken und zwar auf der rechten Seite Blut herausgelassen und ihren Namen damit aufgeschrieben.
2) Sie sei oft und gewöhnlich 2mal in der Woche auf einem Stecken, welchen ihr das justificierte (= hingerichtete) Fürkäufler-Grethle gegeben hatte, auf die Scheibe ausgefahren, woselbst viel Leut, die man eben nicht alle kenne, gewesen seien. Man tanze, esse und trinke, lästere Gott und die heil. Dreifaltigkeit und fluche. Ehe sie ausfuhren, sei sie immer im Haus der Fürkäuflerin mit ihrer Compagnie zusammengekommen. Ihre Ausfahrt geschehe gewöhnlich nachts zwischen 11 und 12 Uhr. Um welche Zeit sie aber wieder heimfahren, wisse sie nicht eigentlich (= genau).
3) Es sei ein solch blindt (= verblendetes) Wesen, daß man es nicht genug glauben könne. Daher sollte jedermann auf die Knie niederfallen und zu Gott seufzen und beten, daß jeder Christenmensch vor des Teufels Trug und List gnädiglich bewahrt werden möge.
4) Sie habe der Hausfrau selig des Häfners Johannes Briel nach der Hochzeit ihrer Tochter in ihrer Haustenne Wein zu trinken gegeben und von ihrem Pulver darein getan. Davon sei sie gestorben.
5) Der Ursula selig des Kürschners Johannes Helbling habe sie einmal, als sie ohnedies in der Küferin Haus war und mit ihr zehrte, im Rotwein von ihrem Pulver gegeben. Davon sei sie gestorben.
III. Juditha, Hausfrau des Zieglers Michel Göbel.
1) Sie sei vor 14 Jahren in das verdammliche Laster der Hexerei leider geraten. Als damals zur Winterszeit sie ihre Schafe im Haus der hingerichteten Pfullinger Gretha in der Fütterung hatte und täglich dort sein mußte, habe die Pfullinger Greth, mit der sie ohnedies wohlvermeint (= befreundet) war, sie verführt und auf die Hexenzusammenkunft auf einer Ofengabel mit ihr, hinter der sie saß, genommen. Aber vor dieser ihrer Ausfahrt habe sich der Teufel präsentiert und mit ihnen beiden Unzucht getrieben. Nachher habe sie ihr Geist, welcher sich Hans Jacob nannte, in dem Scheiben-Häusle getauft und Anna Juditha genannt. Bei dieser Teufelstauf sei der justifizierte Spitalmeister Johann Fassnacht ihr Döte und die Pfullinger Greth ihre Dote gewesen. Sie habe Gott und der heil. Dreifaltigkeit absagen und sich dem Teufel ergeben müssen, der ihr befahl, nicht mehr zu beten und ihr weißes Pulver gab, um damit Menschen und Vieh Schaden zu tun.
2) Nachdem der alte Spitalmeister hingerichtet war, habe der Teufel sie vor 3 Jahren wieder getauft auf dem Blauen Rain bei hellem Tag zwischen 1 und 2 Uhr unterwegs, als sie nach Metzingen ging. Da habe er sich anders, nämlich Martin, genannt. Sie mußte ihm nachsprechen: "Ich sage Gott und allen Heiligen ab und verspreche mich dem Teufel". Damals sei die justifizierte Sattler-Els und das Aferle dabei gewesen. Der Teufel habe diese Weiber vor ihrer zweiten Teufelstauf auf die Seite genommen und mit ihnen geredet, nachher ihr eine blaue Salbe gegeben, mit welcher sie ihre Ofengabel geschmiert habe und darauf ausgefahren sei. Auch habe er von dem Blut, welches sie damals über alle Maßen schweißte, genommen und damit geschrieben. Was er aber damit geschrieben, wisse sie nicht.
3) Bei Lebzeiten des alten Spitalmeisters und der Pfullinger Gretha seien sie, ehe sie ausfuhren, immer in des Spitalmeisters Haus zusammengekommen, wohin der hingerichtete Urban Fassnacht auch kam. Als diese hingerichtet waren, sei ihre Zusammenkunft im hintern Stüble des Hans Jacob Tochtermann gewesen, wo sie zechten. Die Sattler-Els, welche eine weiß und rot gefärbte Feder aufhatte, habe den Wein in einer Flasche aufgetragen und ihnen immer zu wissen getan, wann sie zusammenkommen und ausfahren sollen. Nachdem die Els vor 4 Jahren aus der Haft entlassen worden, habe sie sich bei ihrem König, dem Teufel, im Scheibenhäusle gerühmt, wie sie sich so brav gewehrt habe.
4) Als am vergangenen Neujahrstag ihres Manns Bruder, der Wagner Jacob Göbel selig, zu ihr kam und mit ihr zu Nacht aß, habe sie ihm in Kraut und Fleisch vergeben, worein sie von dem Pulver, das sie von ihrem Geist empfangen hatte, getan habe. Davon sei er, wie jedermann bekannt, sehr erbärmlich gestorben.
5) Der Hausfrau des Wagners Johannes Göbel habe sie vor 12 oder 13 Jahren, als sie noch in ihrem kleinen Häuslein saß, Schnitten gebacken, von ihrem Pulver darein getan und hernach der Wagnerin zu essen gegeben, wovon sie aber nicht starb.
6) Vor 2 Jahren habe sie dem Töchterlein des Mansfelder zu Pfullingen in 2 Birnen von ihrem Pulver getan und ihm vergeben. Es sei davon gestorben.
7) Vor 1 1/2 Jahren habe sie dem Weib des sogenannten Scheitlins-Stoffel zu Pfullingen, nachdem sie in ihr Haus gekommen war, im Wein mit ihrem Pulver vergeben. Sie sei 8 oder 14 Tage hernach gestorben.
8) Sie habe dem Büble des Johannes Göbel namens Christof einmal in ihrem Haus eine warme Milch zu essen gegeben und von dem Pulver des Teufels darein getan, wovon es nachher starb.
Auf diese ganz erschröcklichen, greulichen und himmelschreienden Sünden wäre nach göttlichen und weltlichen Rechten, besonders der Peinlichen Halsgerichtsordnung die lebendige Verbrennung gehörig und sie wären daher in keiner christlichen Gemein zu dulden, um so viel weniger, weil mancher Ehegatte und unschuldige Kinder von dem andern mit einem schändlichen Tod hingerichtet werden. Jedoch haben Bürgermeister und Rat auf eingekommene Fürbitten der Herren Geistlichen und der nächsten Anverwandten die Milde der Schärfe vorgezogen und nach reifer Erwägung aller Umstände und dem oftmaligen freiwilligen Bekenntnis der peinlich Beklagten mit Urteil zu Recht erkannt, daß solche dem Nachrichter in die Hand geliefert, von ihm auf die gewöhnliche Richtstatt geführt, daselbst mit dem Schwert vom Leben zum Tod gerichtet, dann auf einen Scheiterhaufen gelegt und mit Feuer zu Pulver (= Staub) und Asche verbrannt werden sollen, ihnen selbst zu wohlverdienter Straf, den andern aber zu einem abscheulichen (= abschreckenden) Exempel, und dies alles nach dem Inhalt göttlichen und weltlichen Rechts, besonders der Peinlichen Halsgerichtsordnung Kaiser Karls V.
Exequiert (= Vollstreckt) den 28. Juli 1665.
11 S.
Beschreibstoff: Pap.
Archivale
Genetisches Stadium: Or.
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
20.03.2025, 11:14 MEZ