Markgemeinde Haselünne (Bestand)
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NLA OS, Dep 134
Nds. Landesarchiv, Abt. Osnabrück (Archivtektonik) >> Gliederung >> 2 Organisationen, Betriebe, Einrichtungen >> 2.2 Verbände und Innungen
1902-2011
Enthält: Im Bestand finden sich ausschließlich Unterlagen des 20. Jahrhunderts der Markgemeinde Haselünne. Der Bestand enthält die Protokolle der Generalversammlung und der Vorstandssitzung zwischen 1902 bis 1981 sowie die Ausfertigungen der Satzungen. Darüber hinaus finden sich im Bestand Unterlagen zur Bewirtschaftung (besonders der Weiden und der Forsten) und zur Verwaltung der Markenrechte, die im 20. Jahrhundert in der Regel per notariellem Vertrag übertragen werden müssen. Ein Schwerpunkt der Überlieferung liegt bei den Finanzunterlagen der Markgemeinde, wie Steuersachen, eine Dokumentation ein Einnahmen und Ausgaben, ein Zeitschnitt der Belege (1968-1979) und Unterlagen zu Grundstücksverkäufen.
Geschichte des Bestandsbildners: Die Geschichte der Markgemeinde Haselünne lässt sich für die Frühzeit aufgrund des großen Brandes 1849 und der dadurch verursachten Vernichtung der Marken- und Holzakten nicht berichten. Der vorliegende Bestand umfasst keine Unterlagen des 19. Jahrhunderts; Protokollbücher sind ab 1902, Kassenbücher ab 1906 vorhanden.
Die Markgemeinde Haselünne ist aus einer alten Markgenossenschaft hervorgegangen. Zu den Marken gehörten die natürlichen Wald- und Heideflächen, die Fluss- und Moorniederungen. Diese Flächen lagen im Siet- und Buschfelde (nördlich von Haselünne zwischen Lähdener und Westerloher Straße) und Lüttgenfelde (zwischen Koppelwiesen und Huden) und Lotterfelde (an der Lingener Straße, südlich von Lotten), im Neuen Grunde, auf dem Bramlande, in der Koppel und im Mallemoor. Die Mark lieferte Holz, Gras, Heu, Plaggen und Torf für die alteingesessenen Haselünner Ackerbürger. Auf den Weiden konnten Kühe und Schafe gehalten werden, Eichen- und Buchenwaldungen gaben für die Schweine die Eichel- und Buchenmast. Die Jagdausübung und der Fischfang standen allen Markgenossen zu. Mit dem Stamm- und Oberhof bildeten sie die Markgenossenschaft. Der Besitzer des Oberhofes war der Hof- und Markenrichter, der wiederum die Oberaufsicht über die Mark und den Markenverein hatte. Für die Zeit als das Emsland zum Fürstbistum Münster gehörte war der Amtsrentmeister als Vertreter des Bischofs Markenrichter. In seiner Hand lagen die Verhandlungen bei den Markengerichten (Höltingen) und er berief die Genossen zu den Versammlungen ein, in denen die Angelegenheiten der Mark geregelt wurden.
Geschichte des Bestandsbildners: 1803 ging die Markengerichtsbarkeit an den Herzog von Arenberg über. Die Verwaltung des Markenvermögens lag seit Anfang des 18. Jahrhunderts in den Händen des Magistrats, der auch die Angelegenheiten der Markgemeinde vertrat. Sämtliche Markenberechtigte Bürger hatten Anteil an den Markenflächen, die die Stadt umgaben. Da es keine klaren Grenzziehungen zwischen den Gemeinden gab, kam es immer wieder zu Auseinandersetzungen, ehe gegen Ende des 18. und des frühen 19. Jahrhunderts Grenzbesichtigungen, notarielle Verträge und die Anlage von Grenzsteinen (Markengrenzen) für mehr Klarheit sorgten. 1854 und 1856 wurde die amtliche Grenzregulierung mit den Gemeinden Hülsen, Lotten und Hamm sowie mit Eltern, Lähden, Westerloh, Flechum, Huden und Lahre durchgeführt.
Auch wenn immer wieder im Notzeiten Teile der Gemeinen Mark verkauft wurden, blieb bis heute eine ausgedehnte Fläche über, wobei die Haselünner-Lotter-Mark sowie das Siet- und Buschfeld die größten zusammenhängenden Areale waren.
Geschichte des Bestandsbildners: Im 19. Jahrhundert griff der Mensch durch Markenteilungen grundlegend in die Landschaft ein. 1843 entstand durch Markenteilung ein Gebiet, das heute als „Neuer Grund“ bezeichnet wird. Das zweite große Teilungsobjekt war 1846 die Lotten-Haselünner Mark, etwa 7.000 Morgen groß (dazu gehören die Flure Läge- und Hogefeld, Langenberger und Schlichtemoor, das Gebiet bei Schippforthsweg, der Knüven, die Rothe Märsch, die Lempfänder, die Hüttenpools, die Bachweide, das Gelse- und Westerbrook). Dieses Vorhaben wurde erst 1861 durch einen Rezess beendet. Die Markgemeinde erhielt zum Ende der Teilung ca. 1.600 Morgen zugesprochen. Der Anspruch des einzelnen Markgenossen an diesen Flächen richtete sich nach der Anzahl der Anteile, über die er verfügte. Im Ganzen waren es 265 ¼ Anteile (1/4 Anteil = 1 Morgen). Und dreittens wurden 1870/71 das Siet- und Buschfelde geteilt, was durch den Rezess 1881 zum Abschluss gebracht wurde.
Nach Ende der Markenteilung setzte durch die Grundeigentümer die Kultivierung der Moor- und Heideflächen ein. So besorgten die Stadt Haselünne und die herzoglich-arenbergische Grundbesitzverwaltung größere Aufforstungsmaßnahmen. Allein die Firma Berentzen legte zwischen 1907 bis 1910 im Gebiet von Lotten einen 450 Morgen großen Wald an, die Firma Heydt ein Waldgebiet von 100 Morgen Größe und die Firma Rosche von etwa 60 Morgen. Darüber hinaus wurden umfangreiche Entwässerungsarbeiten sowie Flussbegradigungen durchgeführt.
Geschichte des Bestandsbildners: In den Jahren nach dem Zweiten Weltkrieg hat die Markgemeinde Haselünne umfangreiche Flächen, hauptsächlich an die öffentliche Hand veräußert. So reduzierte sich der Flächenbestand von 285 ha (1959) auf 100 ha (2010), wobei der Bestand seit 1986 nahezu konstant ist. An die Stelle des Verkaufs tritt heute der Tausch von Grundstücken.
Zahlreiche Flächen werden heute insbesondere an Landwirte verpachtet. Zur Markengenossenschaft gehörten große Viehweiden, auf denen die Kühe und Rinder der Markenberechtigten und auch anderer gegen eine Abgabe weiden durften. 1974 erlies die Markgemeinde Haselünne eine neue Weideordnung.
Statut
Von den 264 Markenrechten aus den früheren Jahren der Markgemeinde Haselünne bestehen gegenwärtig noch 242 Bürgerrechte, die insgesamt 199 Mitglieder ihr Eigen nennen. Die Bürgerrechte werden heute per notariellem Vertrag verkauft, angekauft, vererbt oder verschenkt. Jedes Mitglied kann laut Satzung der Markgemeinde maximal zehn Bürgerrechte auf sich vereinigen.
Bestandsgeschichte: Der Vorstand der Markgemeinde Haselünne hat im April 2013 Unterlagen der Markgemeinde (Markgenossenschaft) Haselünne dem NLA Abteilung Osnabrück als Depositum übergeben. Die Unterlagen haben die Zugangsnummer 2013/38 erhalten. Im März 2020 erfolgte die Verzeichnung des Bestandes.
Bestandsgeschichte: Die bestehenden Bürgerrechte waren vor dem Statut von 1904 am jeweiligen Haus in Haselünne gebunden, also nicht an den Eigentümer als Person. Nach dem Statut vom 12. April 1904 gebührt das Nutzungsrecht an dem Markvermögen den Mitgliedern der Genossenschaft. Die Mitglieder werden regelmäßig im Mitgliederverzeichnis als Anlage zu den Statuten erfasst. Das Teilnahmeverhältnis der einzelnen Genossen entspricht dessen Berechtigungen. Die Berechtigungen sind im Ganzen oder anteilig übertragbar und vererblich, jedoch ausschließlich an Einwohner des Stadtbezirks Haselünne.
Die Markgemeinde Haselünne ist nach dem Statut vom 19.02. bzw. 12. April 1904 eine Genossenschaft, deren Mitglieder kraft ihrer Genossenschaftsangehörigkeit zur Nutzung der Genossenschaftsgemeinschaft berechtigt sind. Überholt wurde dieses Statut erst von der Satzung vom 30.10.1972, die den Umgang mit dem Vermögen, Teilnahmerechte und Pflichten sowie die Verbandsanteile regelt. Aber auch der Vorstand, die Wahl des Vorstands und die Geschäftsaufgaben werden hier festgelegt.
Bestandsgeschichte: Vorstand und Markgemeinde-Versammlung
Die Markgemeinde-Versammlungen fanden bis in die 1950er Jahre hinein oft am Sonntagvormittag statt. Heute finden sie im Turnus von zwei Jahren statt; hier sind alle Markenberechtigten eingeladen. Der Vorstand besteht aus 8 Personen und wird durch die Markgemeinde-Versammlung gewählt. Der Vorstand sollte in Haselünne ansässig sein.
Bis 1992 erfolgte regelmäßig Gewinnausschüttungen. Seither fließen die Gewinne in weitere Grundstückskäufe.
Zusatzinformationen: leer
Geschichte des Bestandsbildners: Die Geschichte der Markgemeinde Haselünne lässt sich für die Frühzeit aufgrund des großen Brandes 1849 und der dadurch verursachten Vernichtung der Marken- und Holzakten nicht berichten. Der vorliegende Bestand umfasst keine Unterlagen des 19. Jahrhunderts; Protokollbücher sind ab 1902, Kassenbücher ab 1906 vorhanden.
Die Markgemeinde Haselünne ist aus einer alten Markgenossenschaft hervorgegangen. Zu den Marken gehörten die natürlichen Wald- und Heideflächen, die Fluss- und Moorniederungen. Diese Flächen lagen im Siet- und Buschfelde (nördlich von Haselünne zwischen Lähdener und Westerloher Straße) und Lüttgenfelde (zwischen Koppelwiesen und Huden) und Lotterfelde (an der Lingener Straße, südlich von Lotten), im Neuen Grunde, auf dem Bramlande, in der Koppel und im Mallemoor. Die Mark lieferte Holz, Gras, Heu, Plaggen und Torf für die alteingesessenen Haselünner Ackerbürger. Auf den Weiden konnten Kühe und Schafe gehalten werden, Eichen- und Buchenwaldungen gaben für die Schweine die Eichel- und Buchenmast. Die Jagdausübung und der Fischfang standen allen Markgenossen zu. Mit dem Stamm- und Oberhof bildeten sie die Markgenossenschaft. Der Besitzer des Oberhofes war der Hof- und Markenrichter, der wiederum die Oberaufsicht über die Mark und den Markenverein hatte. Für die Zeit als das Emsland zum Fürstbistum Münster gehörte war der Amtsrentmeister als Vertreter des Bischofs Markenrichter. In seiner Hand lagen die Verhandlungen bei den Markengerichten (Höltingen) und er berief die Genossen zu den Versammlungen ein, in denen die Angelegenheiten der Mark geregelt wurden.
Geschichte des Bestandsbildners: 1803 ging die Markengerichtsbarkeit an den Herzog von Arenberg über. Die Verwaltung des Markenvermögens lag seit Anfang des 18. Jahrhunderts in den Händen des Magistrats, der auch die Angelegenheiten der Markgemeinde vertrat. Sämtliche Markenberechtigte Bürger hatten Anteil an den Markenflächen, die die Stadt umgaben. Da es keine klaren Grenzziehungen zwischen den Gemeinden gab, kam es immer wieder zu Auseinandersetzungen, ehe gegen Ende des 18. und des frühen 19. Jahrhunderts Grenzbesichtigungen, notarielle Verträge und die Anlage von Grenzsteinen (Markengrenzen) für mehr Klarheit sorgten. 1854 und 1856 wurde die amtliche Grenzregulierung mit den Gemeinden Hülsen, Lotten und Hamm sowie mit Eltern, Lähden, Westerloh, Flechum, Huden und Lahre durchgeführt.
Auch wenn immer wieder im Notzeiten Teile der Gemeinen Mark verkauft wurden, blieb bis heute eine ausgedehnte Fläche über, wobei die Haselünner-Lotter-Mark sowie das Siet- und Buschfeld die größten zusammenhängenden Areale waren.
Geschichte des Bestandsbildners: Im 19. Jahrhundert griff der Mensch durch Markenteilungen grundlegend in die Landschaft ein. 1843 entstand durch Markenteilung ein Gebiet, das heute als „Neuer Grund“ bezeichnet wird. Das zweite große Teilungsobjekt war 1846 die Lotten-Haselünner Mark, etwa 7.000 Morgen groß (dazu gehören die Flure Läge- und Hogefeld, Langenberger und Schlichtemoor, das Gebiet bei Schippforthsweg, der Knüven, die Rothe Märsch, die Lempfänder, die Hüttenpools, die Bachweide, das Gelse- und Westerbrook). Dieses Vorhaben wurde erst 1861 durch einen Rezess beendet. Die Markgemeinde erhielt zum Ende der Teilung ca. 1.600 Morgen zugesprochen. Der Anspruch des einzelnen Markgenossen an diesen Flächen richtete sich nach der Anzahl der Anteile, über die er verfügte. Im Ganzen waren es 265 ¼ Anteile (1/4 Anteil = 1 Morgen). Und dreittens wurden 1870/71 das Siet- und Buschfelde geteilt, was durch den Rezess 1881 zum Abschluss gebracht wurde.
Nach Ende der Markenteilung setzte durch die Grundeigentümer die Kultivierung der Moor- und Heideflächen ein. So besorgten die Stadt Haselünne und die herzoglich-arenbergische Grundbesitzverwaltung größere Aufforstungsmaßnahmen. Allein die Firma Berentzen legte zwischen 1907 bis 1910 im Gebiet von Lotten einen 450 Morgen großen Wald an, die Firma Heydt ein Waldgebiet von 100 Morgen Größe und die Firma Rosche von etwa 60 Morgen. Darüber hinaus wurden umfangreiche Entwässerungsarbeiten sowie Flussbegradigungen durchgeführt.
Geschichte des Bestandsbildners: In den Jahren nach dem Zweiten Weltkrieg hat die Markgemeinde Haselünne umfangreiche Flächen, hauptsächlich an die öffentliche Hand veräußert. So reduzierte sich der Flächenbestand von 285 ha (1959) auf 100 ha (2010), wobei der Bestand seit 1986 nahezu konstant ist. An die Stelle des Verkaufs tritt heute der Tausch von Grundstücken.
Zahlreiche Flächen werden heute insbesondere an Landwirte verpachtet. Zur Markengenossenschaft gehörten große Viehweiden, auf denen die Kühe und Rinder der Markenberechtigten und auch anderer gegen eine Abgabe weiden durften. 1974 erlies die Markgemeinde Haselünne eine neue Weideordnung.
Statut
Von den 264 Markenrechten aus den früheren Jahren der Markgemeinde Haselünne bestehen gegenwärtig noch 242 Bürgerrechte, die insgesamt 199 Mitglieder ihr Eigen nennen. Die Bürgerrechte werden heute per notariellem Vertrag verkauft, angekauft, vererbt oder verschenkt. Jedes Mitglied kann laut Satzung der Markgemeinde maximal zehn Bürgerrechte auf sich vereinigen.
Bestandsgeschichte: Der Vorstand der Markgemeinde Haselünne hat im April 2013 Unterlagen der Markgemeinde (Markgenossenschaft) Haselünne dem NLA Abteilung Osnabrück als Depositum übergeben. Die Unterlagen haben die Zugangsnummer 2013/38 erhalten. Im März 2020 erfolgte die Verzeichnung des Bestandes.
Bestandsgeschichte: Die bestehenden Bürgerrechte waren vor dem Statut von 1904 am jeweiligen Haus in Haselünne gebunden, also nicht an den Eigentümer als Person. Nach dem Statut vom 12. April 1904 gebührt das Nutzungsrecht an dem Markvermögen den Mitgliedern der Genossenschaft. Die Mitglieder werden regelmäßig im Mitgliederverzeichnis als Anlage zu den Statuten erfasst. Das Teilnahmeverhältnis der einzelnen Genossen entspricht dessen Berechtigungen. Die Berechtigungen sind im Ganzen oder anteilig übertragbar und vererblich, jedoch ausschließlich an Einwohner des Stadtbezirks Haselünne.
Die Markgemeinde Haselünne ist nach dem Statut vom 19.02. bzw. 12. April 1904 eine Genossenschaft, deren Mitglieder kraft ihrer Genossenschaftsangehörigkeit zur Nutzung der Genossenschaftsgemeinschaft berechtigt sind. Überholt wurde dieses Statut erst von der Satzung vom 30.10.1972, die den Umgang mit dem Vermögen, Teilnahmerechte und Pflichten sowie die Verbandsanteile regelt. Aber auch der Vorstand, die Wahl des Vorstands und die Geschäftsaufgaben werden hier festgelegt.
Bestandsgeschichte: Vorstand und Markgemeinde-Versammlung
Die Markgemeinde-Versammlungen fanden bis in die 1950er Jahre hinein oft am Sonntagvormittag statt. Heute finden sie im Turnus von zwei Jahren statt; hier sind alle Markenberechtigten eingeladen. Der Vorstand besteht aus 8 Personen und wird durch die Markgemeinde-Versammlung gewählt. Der Vorstand sollte in Haselünne ansässig sein.
Bis 1992 erfolgte regelmäßig Gewinnausschüttungen. Seither fließen die Gewinne in weitere Grundstückskäufe.
Zusatzinformationen: leer
1,1 Regalmeter (31 Archivguteinheiten)
Bestand
Literatur: Thomas Schomaker, Zur Geschichte der Markgemeinde Haselünne (Sonderdruck aus: Studiengesellschaft für Emsländische Regionalgeschichte [Hrsg.], Emsländische Geschichte 17, Haselünne 2010) Ernst Simme, Zur Geschichte der Haselünner Markgenossenschaft, in: Emsländisches Jahrbuch 3/4, Osnabrück 1968, S. 76-83.
Information on confiscated assets
Additional information
BZK no.
The Bundeszentralkartei (BZK) is the central register of the federal government and federal states for completed compensation proceedings. When a claim is entered into the BZK, a number is assigned for unique identification. This BZK number refers to a compensation claim, not to a person. If a person has made several claims (e.g. for themselves and for relatives), each claim generally has its own BZK number. Often, the file number of the respective compensation authority is used as the BZK number.
This number is important for making an inquiry to the relevant archive.
This number is important for making an inquiry to the relevant archive.
Delict according to Nazi judicial system
Conduct that was first criminalized under National Socialism (e.g. the Treachery Act, ‘Judenbegünstigung’) or which the Nazi judiciary prosecuted more severely (e.g. high treason).
Reason for persecution
The reasons provided here are based on the wording in the reasons for persecution stated in the sources.
Role in the proceeding
‘Verfolgt’ refers to a person or organization that was persecuted under National Socialism. They could file a claim for compensation or restitution as part of the Wiedergutmachung policy. If the application was submitted by another person or organization than the persecutee (for example, their son or daughter), this other person or organization is designated as ‘antragstellend’ and their relationship to the persecutee is noted, if known. In the sources, the persecutee is sometimes referred to as ‘Geschädigter’ (aggrieved party) and the applicant as ‘Anspruchsberechtigter’(claimant).
Search in Archivportal-D
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Additional information on reason for persecution
Additional or more specific information on membership and group affiliation which were the reason for the persecution.
16.06.2025, 10:42 AM CEST