Johann Graf zu Sp. befiehlt seinem Getreuen Reinhard von Remchingen seine Schlösser, Städte, Land und Leute; die Amtleute, Schreiber, Schultheißen, Bürgermeister, Geschworenen, Schöffen, Diener, Bürger, Kellner, Knechte und Wächter haben Reinhard Gehorsam geschworen. Dies gilt bis auf Widerruf; die Amtleute haben entsprechende Urkunden erhalten. Stirbt der Graf, sollen Reinhard und die genannten Personen die ihnen anbefohlenen Schlösser an Bernhard Markgrafen zu Baden oder dessen ältesten Leibeserben überantworten; davon betroffen sind Burg und Tal Sp., Burg und Tal Starkenburg (Starckenborg), das Schloß Grevenburg (Greffenberg), die Stadt Trarbach (Tranr-), das Schloß Birkenfeld (Birkenfelt), Burg und Tal Frauenberg (Frauwen-), das Schloß Allenbach, Burg und Tal Dill (Dille), Burg und Tal Herrstein (Hersteyn), Burg und Stadt Kastellaun (Kestelun), Burg und Tal Winterburg (Winterberg), Burg und Tal Stadecken (Stadecke), Burg und Tal Neu-Bamberg (Nuwenbeym-), Burg und Tal Altleiningen (Altenlynyngen), Burg und Dorf Dahn (Thann), die Burg Gräfenstein (Greffensteyn), Burg und Stadt Landstuhl (Nansteyn) mit zugehörigen Dörfern, Gerichten, Landen, Leuten, Wassern, Weiden, Wildbännen, Atzungen, Beden, Fischereien, Gülten und Gefällen. Das alte, mit Otto Erzbischof von Trier erneuerte Bündnis soll weiter gültig bleiben entsprechend der Bündnisurkunde. Reinhard ist angewiesen, der Kirche Unserer Lieben Frau zu Wolf (Wolffe) 200 Gulden auszuzahlen; davon sollen auf dem Berg Wohnhäuser für die Priester errichtet werden, die noch kein Haus haben. Die Eltern des Grafen haben dort zu Ehren Johannes des Täufers einen mit jährlich 2 Stück Wein, 6 Malter Korn und Öl aus Bede und Gefällen zu Wolf dotierten Altar gestiftet; die Gülte fällt dem Priester zu, der dort die Messe singt; die Stiftung ist noch nicht bestätigt; Reinhard soll das nachholen und den Altar versorgen. Die Schulden des Vaters [Johann] und der Grafschaft Sp.-Starkenburg sowie die Testamentsbestimmungen und Seelgeräte sollen bezahlt werden. Reinhard wird angewiesen, Kastellaun und Winterburg erst an die Markgrafen herauszugeben, wenn das geschehen ist. Die von Pfalzgraf Ludwig für ein Fünftel an Kreuznach (Crutzenach) und anderen Schlössern binnen Jahresfrist fällige Pfandsumme von 14 000 Gulden wird für den Todesfall dem Markgrafen verschrieben. Werden die Schulden und die testamentarisch bestimmten Summen nicht gezahlt, soll Reinhard Kastellaun und Winterburg an den Erzbischof von Trier oder einen anderen Fürsten oder Herrn verkaufen. Er hat auch das Testament der Base Elisabeth Gräfin zu Sp. zu vollstrecken; die Schulden des + Oheims Graf Simon und der + Elisabeth sollen gezahlt werden entsprechend der Schenkungs- und der Burgfriedensurkunde; kommen die Erben dem nicht nach, ist der Anteil an Kreuznach an den Pfalzgrafen zu verkaufen; von dieser Summe sind die Schulden und die Verfügungen zu bestreiten. Vor Zahlung dieser Gelder haben die Erben keine Rechte an der Grafschaft Sp.-Kreuznach. Johanns Frau Walpurg von Leiningen (Lynyngen) Gräfin zu Sp. soll in ihrem Wittum ungehindert bleiben; dieses besteht aus Burg und Tal Herrstein mit dem zugehörigen Land, dem Kaiserhof zu Kröv (Crove) mit Zubehör und dem Turnosen am Zoll zu Kaub (Cube). Johann siegelt (1) und bittet (2) Rudolf von Hohenthann (Hoen-), (3) Heinrich Zimar von Sp., (4) Jakob von Lachen und (5) Heinrich Waffe von Bergzabern um Mitbesiegelung. Diese kündigen ihre Siegel an.

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Bayerisches Hauptstaatsarchiv
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