Johann Graf zu Sp. befiehlt seinem Getreuen Reinhard von Remchingen
seine Schlösser, Städte, Land und Leute; die Amtleute, Schreiber,
Schultheißen, Bürgermeister, Geschworenen, Schöffen, Diener, Bürger,
Kellner, Knechte und Wächter haben Reinhard Gehorsam geschworen. Dies gilt
bis auf Widerruf; die Amtleute haben entsprechende Urkunden erhalten. Stirbt
der Graf, sollen Reinhard und die genannten Personen die ihnen anbefohlenen
Schlösser an Bernhard Markgrafen zu Baden oder dessen ältesten Leibeserben
überantworten; davon betroffen sind Burg und Tal Sp., Burg und Tal
Starkenburg (Starckenborg), das Schloß Grevenburg (Greffenberg), die Stadt
Trarbach (Tranr-), das Schloß Birkenfeld (Birkenfelt), Burg und Tal
Frauenberg (Frauwen-), das Schloß Allenbach, Burg und Tal Dill (Dille), Burg
und Tal Herrstein (Hersteyn), Burg und Stadt Kastellaun (Kestelun), Burg und
Tal Winterburg (Winterberg), Burg und Tal Stadecken (Stadecke), Burg und Tal
Neu-Bamberg (Nuwenbeym-), Burg und Tal Altleiningen (Altenlynyngen), Burg
und Dorf Dahn (Thann), die Burg Gräfenstein (Greffensteyn), Burg und Stadt
Landstuhl (Nansteyn) mit zugehörigen Dörfern, Gerichten, Landen, Leuten,
Wassern, Weiden, Wildbännen, Atzungen, Beden, Fischereien, Gülten und
Gefällen. Das alte, mit Otto Erzbischof von Trier erneuerte Bündnis soll
weiter gültig bleiben entsprechend der Bündnisurkunde. Reinhard ist
angewiesen, der Kirche Unserer Lieben Frau zu Wolf (Wolffe) 200 Gulden
auszuzahlen; davon sollen auf dem Berg Wohnhäuser für die Priester errichtet
werden, die noch kein Haus haben. Die Eltern des Grafen haben dort zu Ehren
Johannes des Täufers einen mit jährlich 2 Stück Wein, 6 Malter Korn und Öl
aus Bede und Gefällen zu Wolf dotierten Altar gestiftet; die Gülte fällt dem
Priester zu, der dort die Messe singt; die Stiftung ist noch nicht
bestätigt; Reinhard soll das nachholen und den Altar versorgen. Die Schulden
des Vaters [Johann] und der Grafschaft Sp.-Starkenburg sowie die
Testamentsbestimmungen und Seelgeräte sollen bezahlt werden. Reinhard wird
angewiesen, Kastellaun und Winterburg erst an die Markgrafen herauszugeben,
wenn das geschehen ist. Die von Pfalzgraf Ludwig für ein Fünftel an
Kreuznach (Crutzenach) und anderen Schlössern binnen Jahresfrist fällige
Pfandsumme von 14 000 Gulden wird für den Todesfall dem Markgrafen
verschrieben. Werden die Schulden und die testamentarisch bestimmten Summen
nicht gezahlt, soll Reinhard Kastellaun und Winterburg an den Erzbischof von
Trier oder einen anderen Fürsten oder Herrn verkaufen. Er hat auch das
Testament der Base Elisabeth Gräfin zu Sp. zu vollstrecken; die Schulden des
+ Oheims Graf Simon und der + Elisabeth sollen gezahlt werden entsprechend
der Schenkungs- und der Burgfriedensurkunde; kommen die Erben dem nicht
nach, ist der Anteil an Kreuznach an den Pfalzgrafen zu verkaufen; von
dieser Summe sind die Schulden und die Verfügungen zu bestreiten. Vor
Zahlung dieser Gelder haben die Erben keine Rechte an der Grafschaft
Sp.-Kreuznach. Johanns Frau Walpurg von Leiningen (Lynyngen) Gräfin zu Sp.
soll in ihrem Wittum ungehindert bleiben; dieses besteht aus Burg und Tal
Herrstein mit dem zugehörigen Land, dem Kaiserhof zu Kröv (Crove) mit
Zubehör und dem Turnosen am Zoll zu Kaub (Cube). Johann siegelt (1) und
bittet (2) Rudolf von Hohenthann (Hoen-), (3) Heinrich Zimar von Sp., (4)
Jakob von Lachen und (5) Heinrich Waffe von Bergzabern um Mitbesiegelung.
Diese kündigen ihre Siegel an.