Graf Wolfgang Friedrich von Hohenlohe, Herr zu Langenburg, bekundet, dass er Hans Reinhard von Gemmingen zu Michelfeld, des verstorbenen Johann Christophs Sohn, zwei Drittel des Dorfs Michelfeld, den Neipperger und den pfalzgräflichen Teil, sowie das, was davor für Eigentum gehalten, der Grafschaft Hohenlohe aber "zu vergleichung" der 800 Gulden Kapital auf der Stadt Sinsheim zu Lehen aufgetragen wurde, zu Mannlehen verliehen hat.