Der evang. -lutherische Kirchmeister Heinrich Gehrbruck macht bekannt, dass er von Abt Bernhard nach dem Tod des Abts Johann zugunsten der Werdener lutherischen Gemeinde mit 3 Stücken Saatland, ungefähr 15 Morgen groß, belehnt worden ist, gelegen am Bilstein zwischen der Overstraße und der Ruhr, zu Dienstmannsrecht. Nach dem Tod des Lehnsträgers ist ein Rosennobel zu zahlen. -Er hat eidlich gehuldigt. Zeugen: Johann Abraham Engel, Schöffe des Landgerichts Werden und Johann Konrad Offerhaus. - Or., Unterschrift

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Rheinland
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