Katharina von der Heyden genannt Rynsch, Äbtissin von Fröndenberg, erklärt auf die Frage hin, ob eine reformierte Stiftsdame, die Statutengelder und anderes mehr für eine verfallene und auf sie übertragene Präbende bezahlt hat, das Stift aber wegen der Verhältnismäßigkeit zwischen römisch-katholischen und reformierten Insassen verlassen muß, die gezahlten Gelder zurückerhält, dass ein solcher Fall in Fröndenberg bisher nicht vorgekommen ist, sollte er aber eintreten, die Statuten- und Mahlzeitsgelder erstattet würden. Signatum Fröndenberg den 4. Januarii 1708. Rynsch abdissin, von der Reek, von Syberg, von Hafenkampf (eigenhändige Unterschriften) mit Lacksiegel

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Rheinland
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