Elsbetha Negeler, Witwe des Hans Scherlin [oder Scherler] zu Hart (Hard), ergibt sich gemeinsam mit ihren noch ledigen ehelichen Söhnen Hans und Michel Scherlin Gerwig [Blarer], Abt zu Weingarten und Ochsenhausen, sowie dem Konvent des Gotteshauses Weingarten in die Leibeigenschaft. Wie die Ausstellerin ausführt, wäre sie hierzu schon vor etlichen Jahren, anlässlich ihrer Eheschließung, verpflichtet gewesen, und die wegen dieser Unterlassung eigentlich fällige Strafe ist nur durch die Fürsprache des Lienhard Mertz, des klösterlichen Syndikus und Amtmanns zu Tannheim, abgewendet worden. Deshalb gelobt sie jetzt auch namens ihrer Kinder und mit Rat, Vorwissen, Bewilligung und im Beisein ihres Bruders Hans Negeler, Ammann zu Woringen, und des Jakob Schalck zu Hard, verordneten Pflegern der Söhne, dem Kloster künftig mit Leib und Gut vollständig gehören und demselben ebenso treu, gehorsam, botmäßig, steuer-, fall- und dienstbar sein zu wollen wie deren sonstige leibeigenen Leute. Doch ist der Negeler und ihren Söhnen aus Gnaden das Recht des Freikaufs um jeweils 10 fl rh, wann und aus welchem Grund es einem jeden von ihnen auch immer gelegen sein mag, zugestanden worden. Abschließend bekräftigen die beiden Vormünder noch einmal ihr Einverständnis mit vorstehender Rechtshandlung.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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