Simon von Büren übergibt dem Berthold von Büren, Propst zu Werden, alle seine Rechte an die Mannlehn, die er mit Berthold und Johann von Büren gemeinschaftlich besessen hat. Seine Brüder Bernd und Heinrich geben ihre Zustimmung. Datum dominica, qua cantatur Oculi mei.

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Westfalen
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