Kurfürst Philipp von der Pfalz und Johann I. von Pfalz-Simmern, Graf zu Sponheim, bekunden, dass Pior und Konvent des Klosters [Pfaffen-]Schwabenheim sich mit Herrn Nikolaus (Niclaus) von Rockenberg dahin vertragen haben, dass die ersteren sich zur Reichung einer jährlichen Leibrente (provision) von Geld und Frucht an Nikolaus verpflichtet haben. Der diesbezügliche besiegelte Brief wurde am 09.03.1483 ausgestellt. Die Aussteller geben ihre Zustimmung zu der Verschreibung.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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