Hypothekenschuld, Taxation
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GerKer, 746
GerKer Schöffengericht Kerpen
Schöffengericht Kerpen >> 1 Zivilsachen >> 1.1 Forderungen - Geld / Sachen
1715
Enthält: An den vier unten genannten Gerichtsterminen wurde über die Umlage des Unterpfands zur Abtragung einer Hypothekenschuld von 50 Tlr samt Zinsen, die der Kanoniker Jansen vom Senior Kroich zurückfordert, verhandelt. Gemäß dem Gerichtsbeschluss vom 17.9. wird am 1.10. der Garten des Schuldners neben dem Schloss, zwischen dem Garten des Gläubigers Jansen auf der einen und einem Grundstück von Stephen Maus auf der anderen Seite, auf "plus minus" 100 Rtlr geschätzt. Falls es höher als diese Taxe verkauft werden könne, sollte der Überschuss dem Schuldner zum "Vortheil und Profith" gereichen. Bei geringerem Ertrag habe er den "Schaden und Nachtheil" zu tragen. Am 15.10. mahnt das Gericht den Beklagten, den Kläger zu befriedigen und "klaglos" zu stellen, andernfalls würde diesem das Unterpfand zugesprochen ("adjudiciert"). Bis zum 12.11. ist noch nichts dergleichen erfolgt. So wird dem Beklagten wegen der bisher versäumten Zahlung ("in contumaciam rei non solventis") das Unterpfand aberkannt und dem Kläger zugewiesen. Ihm wird erlaubt, nach Ablauf der [offenbar noch bestehenden] Einlösefrist das Gut zu dem taxierten Wert an sich zu nehmen und zu genießen ("anzugreiffen und zu defructuiren"). Was nach dem 19.11., als der Gerichtsbote Johann Adam Gratz beiden Seiten das Dekret in Kopie zustellte, geschah, ist nicht überliefert.
Schriftstücke: 1
Archivale
Gratz, Johann Adam, Gerichtsbote
Jansen, Kanoniker
Kroich, Thedrich, Senior des Stifts St. Martinus
Maus, Stephen
Kerpen - Stift St. Martinus
Taxation
Hypothekenschuld
Protokollextrakt
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
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Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
09.01.2026, 11:30 MEZ