Wolff von Kurmrewt überträgt durch donatio inter vivos dem erbern und vesten Wolfram Hotzman zum Thurn etc. alle seine Güter, Zinsen und Gerechtsame zu Kurmrewt, auch die Weiher auf dem Genssmoss, ferner die ererbte Forderung an seinen Herrn, den Landgrafen zum Lewtemberg, Grafen zum Halss, und die Schuldurkunde darüber, sodann 400 fl. rh., die sein verstorbener Herr und Vetter dem Doktor Peter Pawmgartner zu Ingelstat zu Treuhänden geliehen und ihm, Aussteller, in seinem letzten Willen vermacht hat, endlich seine verbrieft und unverbrieft ausgeliehenen Kapitalien.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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