Reichs-, Kreis- und Grafentage (Bestand)
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Abt. Staatsarchiv Wertheim, R-Rep. 72
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Staatsarchiv Wertheim (Archivtektonik) >> Rosenbergisches Archiv >> Altes Archiv (sog. Rosa Repertorien)
1508-1807
Inhalt und Bewertung
Der Bestand R-Rep. 72 Reichs-, Kreis- und Grafentage enthält die Überlieferung der Grafen und Fürsten von Löwenstein-Wertheim-Rochefort zu den Reichs-, Kreis- und Grafentagen vom Beginn des 16. bis zum Beginn des 19. Jahrhunderts.
1. Reichs-, Grafen- und Kreistage: Zur Geschichte der Institutionen und ihrer jeweiligen Verfahren: 1.1 Reichstage Seit dem 16. Jahrhundert hatte sich der Reichstag von einem durch den Kaiser einberufenen zeitlich befristeten Treffen zur Beratung mit den Ständen zu einem dauerhaften Gesandtenkongress gewandelt. Seit 1663 tagte dieser Kongress als Immerwährender Reichstag fest in Regensburg. Hier fassten die Stände, vertreten durch ihre Gesandten unter dem Vorsitz des Prinzipalkomissars, in ihren jeweiligen Kollegien nach einem festgesetzten Modus Reichsschlüsse. Es wurden Gesetze erlassen, Steuern ausgeschrieben, die Rechtsprechung überwacht, das Policeywesen koordiniert, über Krieg und Frieden entschieden. Die Kurfürsten bildeten die vornehmste Kurie unter dem Direktorium des Erzbischofs von Mainz, gefolgt vom zahlenmäßig weit größeren Fürstenrat. Während die geistlichen und weltlichen Fürsten Virilstimmen besaßen, verfügten die in den vier Grafenkollegien zusammengeschlossenen Grafen nur über Kuriatstimmen. Das Direktorium des Fürstenrats lag abwechselnd bei Österreich und Salzburg. Außerdem bildeten die Reichsstädte eine eigene Kurie, aufgeteilt in die schwäbische und rheinische Städtebank, die über jeweils eine Kuriatstimme verfügten. Um der konfessionellen Spaltung des Reiches gerecht zu werden und diese abzubilden, konnte bei Konfliktfällen das Verfahren des itio in partes angewandt werden, bei dem die Stände unabhängig von den Kollegien in Konfessionen zusammentraten, um dort jeweils zu einem Conclusum zu gelangen. In der Regel sollten die Schlüsse aber innerhalb der Kurien gefasst werden. Dabei stimmten zunächst die Mitglieder des Kurfürstenrats und des Fürstenrats, vertreten durch Gesandte, entweder nach Rangfolge oder in circulo, also frei, ab. Wenn eine Mehrheit zustande gekommen war, formulierte der Direktor das Conclusum, das wiederum zur Beratung vorgelegt wurde. Erst wenn alle zustimmten, konnte das Conclusum commune aufgesetzt werden und der Städtebank vorgelegt werden. Diese stimmte dem Beschluss meist (notgedrungen) zu. Als fertiges Reichsgutachten wurde dieser dann dem kaiserlichen Prinzipalkomissar vorgelegt, denn erst die kaiserliche Approbation machte aus dem Gutachten ein Gesetz. Die Beschlussfassung innerhalb der Gremien war die eine Seite des Verfahrens, aber auch außerhalb der Sitzungen regierten die Diplomatie und das Zeremoniell. Auf öffentlichen Empfängen und demonstrativen Feierlichkeiten, bei privaten Treffen und konspirativen Gesprächen wurden Beziehungen dargestellt und Verbündete gesucht, um die Belange der Stände, in deren Auftrag die Gesandten agierten, auf diese Weise voranzubringen. Der Reichstag tagte bis zum Ende des Alten Reiches 1806 in Regensburg. 1803 hatte die Reichsdeputation hier noch die Neuordnung des Reiches beschlossen, 1806 schlossen sich dann aber endgültig die Türen des Sitzungssaales im Rathaus, der über Jahrhunderte als Tagungsort gedient hatte. Die Grafen und Fürsten von Löwenstein-Wertheim-Rochefort waren Teil des fränkischen Grafenstandes und damit genau wie die Grafen von Löwenstein-Wertheim-Virneburg Mitglieder im Kolleg der fränkischen Grafen am Reichstag in Regensburg. 1711 wurde Maximilian Karl von Löwenstein-Wertheim-Rochefort durch Kaiser Karl VI. zum Fürsten erhoben, 1712 die Fürstung auch auf seine Nachkommen ausgeweitet. Fürst Maximilian Karl wurde 1712 sogar zum Prinzipalkommissar am Reichstag ernannt. Zuvor hatte er bereits als kaiserlicher Gesandter beim fränkischen Kreis fungiert. In seiner neuen Funktion vertrat er nun den Kaiser sogar offiziell am Reichstag. Damit hatte er ein höchst verantwortungsvolles und repräsentatives Amt inne, das er bis 1716 ausübte. Doch trotz dieses Amtes und des guten Verhältnisses mit Wien: neugefürstete Häuser, wie die Fürsten von Löwenstein-Wertheim-Rochefort es waren, konnten innerhalb des Reichsfürstenrats nicht automatisch von der Grafen- zur Fürstenbank wechseln. Sie mussten um die Anerkennung ihres Fürstenstatus und die Zulassung zum Reichsfürstenrat als vollwertige Mitglieder, also mit Sitz und Stimme, kämpfen; nominell verblieben sie deshalb im fränkischen Grafenkolleg, schließlich regierten die Rocheforter zusammen mit der Virneburger Linie auch nach wie vor die Grafschaft Wertheim und waren deshalb in der Theorie auch weiterhin zur Zahlung der Beiträge zur gräflichen Kollegialkasse verpflichtet. Diese wurden vor allem zur Zahlung des Gesandten des Grafenkollegs am Reichstag in Regensburg verwendet. Aber die Rocheforter unterhielten, wie die meisten Stände, die es sich irgendwie leisten konnten, auch einen eigenen Gesandten in Regensburg. Standesgemäße Unterbringung, Ausstattung und Entourage verursachten gehörige Kosten, aber die Repräsentation in Regensburg, die entsprechende Pflege der diplomatischen Beziehungen und der generelle Informationsaustausch mit den anderen Gesandtschaften waren gerade für die angestrebte Erlangung von Sitz und Stimme im Fürstenrat von großer Bedeutung. Der sogenannte Komitialgesandte sendete seine Relationen regelmäßig an die Regierung in Wertheim bzw. nach (Klein-)Heubach. Diese bestanden zumeist aus formalisierten Berichten, die den Verlauf von Sitzungen des Reichsfürstenrats wiedergaben. Außerdem enthielten die Relationen Diktata (Sitzungsunterlagen) und Votenprotokolle mit den Abstimmungen im Reichsfürstenrat. Die Berichte erscheinen dabei standardisiert, sie sind oft auch nicht unterzeichnet. Außerdem korrespondierten die Gesandten in Regensburg mit der Kanzlei in Wertheim/(Klein-)Heubach oder auch dem Grafen oder Fürsten persönlich. Hier ging es um politische Belange und diplomatische Optionen und Beziehungen. 1.2 Grafentage und Grafenkolleg Ganz allgemein ist die wichtige Rolle des Grafenstandes im Gefüge des Reichs und im regionalen Bereich in den letzten Jahren verstärkt in den Fokus der Wissenschaft gerückt. Dennoch existiert wenig konkrete Forschung, die die korporative Politik, vor allem der fränkischen Grafen, genauer untersucht. Dies ist natürlich auch der Überlieferungslage und der Zugänglichkeit der Unterlagen geschuldet, die sich in vielen Fällen noch im Privatbesitz befinden. Nur die Grafentagsakten der Grafen von Hohenlohe und Limpurg waren bislang über online-Findmittel zugänglich. Neben der inneren Verwaltung des Kollegs war die Wahrnehmung der eigenen politischen Belange und die Vertretung des eigenen Standes am Reichstag ein zentrales Thema für das fränkische Grafenkolleg. Die Mitglieder des fränkischen Grafenstandes trafen sich in regelmäßigen Abständen zu Grafenkonventen, die an wechselnden Orten stattfanden. Beliebter Tagungsort war Rothenburg, aber man traf sich auch in Wertheim, Künzelsau, Mergentheim, Bischofsheim oder Remlingen. Dabei ließen sich die Grafen, genau wie am Reichstag, meist durch Gesandte vertreten. Teilweise ließ die Teilnehmerzahl auch zu wünschen übrig, was verschiedentlich thematisiert wurde. Die Organisation der Konvente, die Einladung der Mitglieder und die Festsetzung der zu besprechenden Themen lagen beim jeweiligen Grafendirektor. Dieser erhielt auch immer die Überlieferung, also das Archiv des Grafenkollegs, ausgehändigt und verwaltete diese für die Dauer seines Amtes. Das Amt wechselte nach einem festgesetzten Turnus meist alle se nahm abrupt ab, was zu Auseinandersetzungen mit dem Kolleg führte. 1.3 Kreistage Der Fränkische Kreis gilt gemeinhin als einer der sehr gut organisierten und institutionalisierten Reichskreise. Generell war der Kreis für eine Vielzahl von Aufgaben verantwortlich. Im Militärwesen kam den Kreisen sogar eine Schlüsselstellung zu. Sie regelten im Reichskriegsfall die Bereitstellung und Organisation der jeweiligen Kontingente und die Umsetzung der Kriegsstrategien: sie organisierten Truppenbewegungen, die allgemeine Verpflegung, die Bereitstellung von Winterquartieren und die Verwaltung des Personals. Daneben mahnte der Kreis Beiträge für das Reichskammergericht an und besetzte die Assessoren-Stellen. Der Kreis besaß auch bestimmte Kompetenzen und Verantwortungen in Wirtschaft und Handel: Er regelte in diesem Bereich neben dem Münzwesen auch Belange des Handwerks, des Zolls und der Landwirtschaft. Außerdem war er aktiv im Seuchen- und Gesundheitsschutz und sorgte für die Sicherung des Landfriedens. Er organisierte konzertierte Aktionen gegen Vaganten, Zigeuner, Juden und anderen Bevölkerungsgruppen, die die Territorien des Fränkischen Kreises ohne festen Wohnsitz durchstreiften und als Gefahr für die öffentliche Ordnung gesehen wurden. An den Tagungen des Fränkischen Kreises nahmen 25-30 Stände teil. Genau wie am Reichstag ließen sich die Stände durch Gesandte vertreten, die sich auf vier Bänke verteilten, auf denen jeweils die geistlichen Fürsten, die weltlichen Fürsten, die Grafen und Herren und die Reichsstädte Platz fanden. Tagungsort war meist Nürnberg, aber man traf sich auch in anderen fränkischen Städten. Dabei gab es verschiedene Formen der Versammlungen: Während sich die allgemeinen Kreistage an alle Stände des Fränkischen Kreises richteten, waren die engeren Kreistage nur bestimmten Mitgliedern vorbehalten; außerdem wurden Deputationstage oder Allianztage ausgerufen. Während bei ersteren, vergleichbar mit heutigen Ausschüssen, Spezialthemen besprochen wurden, trafen sich bei Allianztagungen Gesandte verschiedener Kreise. Münzprobationstage beschäftigten sich ausschließlich mit der Regulierung des Münzwesens. Kriegsrattagungen organisierten die militärischen Aufgaben des Kreises und bereiteten Kriegshandlungen der Kreistruppen vor. Rechnungsabhörtage schließlich tagten speziell oder parallel zu Finanzfragen und dienten vor allem zur Kontrolle der gerechten Abrechnung der von den Ständen (in Form von Römermonaten) zu zahlenden Steuern. Einige Wochen vor dem angesetzten Termin sandten die kreisausschreibenden Fürsten - dies waren der Bischof von Bamberg als Kreisdirektor und die Markgrafen von Brandenburg-Bayreuth bzw. Brandenburg-Ansbach als Kreisobristen - durch das Kreisausschreibamt an die Mitglieder des Kreises Einladungen mit den Proponenda (= Zusammenstellung der zu besprechenden Themen) oder dem Anlass des Konvents. Zum angesetzten Termin erschienen die Gesandten der Stände, von ihren Herrschaften mit Instruktionen und Vollmachten ausgestattet, am Tagungsort. Die offiziellen Abstimmungen über die zu beschließenden Themen erfolgten bei den Kreistagen meist nach Dignität: Dabei äußerten sich zuerst die geistlichen Fürsten des Kreises (bzw. ihre Gesandten) im Wechsel mit den weltlichen Fürsten, gefolgt von den Grafen und Städten. Den Schlusspunkt setzte der Kreisdirektor, der Bischof von Bamberg, der auch das Conclusum formulierte, das den Mehrheitsbeschluss darstellte. Im Gegensatz zum Verfahren am Reichstag besaß dabei jeder Stand eine Virilstimme. Die Konvente endeten (in der Regel) mit dem von allen Ständen bzw. deren Vertretern unterzeichneten Kreistagsabschieden, die die getroffenen Beschlüsse der Versammlung festhielten. Während die Funktionen und Strukturen der Kreise gut aufgearbeitet sind, existiert kaum Forschung zur Politik von kleineren Kreisakteuren. Der jetzt verzeichnete Bestand bietet nun die Möglichkeit, anhand der Grafen von Löwenstein-Wertheim-Rochefort Aufschluss über die Handlungsspielräume und politischen Ziele eines mindermächtigen Standes nicht nur im Fränkischen Kreis, sondern auch am Reichstag und innerhalb des Grafenkollegs zu erlangen. Generell zeugen die Unterlagen zu den Kreistagen von den Bemühungen der Grafen und späteren Fürsten von Löwenstein-Wertheim-Rochefort um eine eigenständige Kreispolitik und die Vertretung der eigenen Interessen. Einerseits galt es, sich gegenüber den tonangebenden Bischöfen von Würzburg und Bamberg sowie den fränkischen Markgrafen geschickt innerhalb der gegebenen Spielräume zu positionieren. Andererseits ging es gegenüber der gräflichen Mitherrschaft, den Grafen von Löwenstein-Wertheim-Virneburg, um eine klare Abgrenzung und um die Etablierung einer eigenständigen Kreispolitik. Denn bis 1703 hatten beide Linien einen gemeinsamen Sitz auf der Grafen- und Herrenbank des fränkischen Kreises inne; ein gemeinsamer Gesandter vertrat die Interessen beider Seiten. Dann erreichte Maximilian Karl von Löwenstein-Wertheim-Rochefort die Teilung der Stimmen. Mit der Fürstung der Rocheforter Linie folgte der Aufstieg auf die Fürstenbank des Kreises und es begann der Kampf um die volle Anerkennung des fürstlichen Standes durch die altfürstlichen Häuser und der damit einhergehenden Rangerhöhung mit allen zugehörigen Vorrechten und entsprechenden Gleichstellungen im Zeremoniell. Diese Bemühungen ziehen sich durch die Überlieferung sowohl zu den Kreistagen als auch den Reichs- und Grafentagen. Beim Kreis lag die Verwaltung der gemeinsamen Finanzen. Immer wieder forderte das Kreisausschreibamt von den Grafen und Fürsten von Löwenstein-Wertheim-Rochefort ausstehende Beiträge ein. Die Rochefortische Regierung versuchte vor allem eine Minderung des ab 1718 vom Kreis verlangten neuen fürstlichen Matrikularanschlags von 16 fl. bzw. die Beibehaltung des alten gräflichen Anschlags von 12 fl. zu erreichen und eine Exekution zu vermeiden. Wegen den Auseinandersetzungen um die Matrikelbeiträge legten sowohl die Rocheforter als auch die Virneburger Linie kurzzeitig sogar ihre Stimmen im Kreis ganz nieder und beide nahmen erst wieder teil, als der Beitrag auf 12 fl. verringert wurde. Ein anderes großes Thema, das vor allem die gemeinschaftliche Regierung und die gräfliche Mitherrschaft beschäftigt hat, war die sogenannte Wertheimer Mannschaftsseparation. Sie stand im Zusammenhang mit der Organisation der Kreistruppen und bezeichnet die unter Fürst Dominik Marquard von Löwenstein-Wertheim-Rochefort in der ersten Hälfte der 1730er Jahre betriebene Aufstellung eines eigenen fürstlichen Kreiskontingents, was eine Aufteilung der bisher gemeinsam mit der gräflichen Linie aufgestellten wertheimischen Truppen bedeutet hätte. Dieses Vorhaben scheiterte letztlich sowohl am Widerstand der gräflichen Linie und des Fränkischen Kreises als auch an den sehr begrenzten finanziellen Möglichkeiten der fürstlichen Verwaltung.
2. Geschichte des Bestandes: Die Unterlagen der Grafen und Fürsten von Löwenstein-Wertheim-Rochefort zu den Reichs-, Kreis- und Grafentagen sind im Laufe der Jahrhunderte auseinander gefallen und an unterschiedlichen Orten aufbewahrt worden. Es existierte ein Bestand R-Rep. 72 Reichs- und Kreissachen, der 4 Akten (R-Rep. 72 Nr. 1-4) und 36 Bände (R-Rep. 72 B 1-36) enthielt. Diese Bände waren ursprünglich im Bestand Rep. 72b formiert und wurden bei vorhergehenden Verzeichnungsarbeiten dem Bestand angeschlossen. Dabei wurden die Titelaufnahmen aus dem handschriftlichen Originalfindbuch vom Anfang des 19. Jahrhunderts ohne Veränderungen und Überprüfung an den Akten übernommen. Da es sich um keine Neuverzeichnung handelte, waren die Angaben bei den einzelnen Titelaufnahmen zum Teil unvollständig. So fehlten in der Regel Angaben zum Umfang der Akten; auch die Laufzeitangaben waren teilweise fehlerhaft oder unvollständig. Im Bestand R-S 1 Handschriften lagen außerdem 40 Foliobände mit Relationen aus Regensburg vor. Sie waren vormals Teil der Handbibliothek von Fürst Karl Thomas von Löwenstein-Wertheim-Rochefort gewesen. Das Gros der Überlieferung zu den Reichs-, Kreis- und Grafentagen vom Beginn des 16. bis zum Beginn des 19. Jahrhunderts befand sich aber im Bestand R-Rep. 72a Reichs-, Kreis- und Grafentage. Dabei handelte es sich um circa. 35 lfd. Meter Akten, die völlig unverzeichnet im Magazin lagerten. Zu einem unbekannten Zeitpunkt waren die Unterlagen in Aktenbündel von einer Dicke von bis zu 40 cm verschnürt und von Nr. 1 bis 137 durchnummeriert worden; elf Nummern fehlten, über ihren Verbleib ist nichts bekannt. Dazu kamen 4 lfd. Meter, die bei früheren Erschließungsarbeiten dem Bestand zugewiesen worden waren. Darüber hinaus ist über die Geschichte der Bestände R-Rep. 72 und R-Rep. 72a nichts bekannt. Im Rahmen eines von der Stiftung Kulturgut Baden-Württemberg finanzierten Projekts wurde der Bestand R-Rep. 72a von Dezember 2018 bis Januar 2021 strukturiert und verzeichnet sowie mit den in R-Rep. 72 bereits vorhandenen Signaturen zu Reichs- und Kreissachen und den einschlägigen Bändes des Bestandes R-S 1 zum neuen Bestand R-Rep. 72 Reichs-, Kreis- und Grafentage vereint.
3. Bearbeiterbericht: Zu Beginn der Arbeiten präsentierte sich der Bestand R-Rep. 72a in 126 verschnürten Bündeln, die in sich völlig unsortiert waren. Auch die vorhandene Nummerierung der einzelnen Pakete folgte, wie sich bei ersten Sichtungen schnell herausstellte, keiner inneren Logik oder Chronologie. Deshalb mussten die Bündel einzeln ausgepackt, von grobem Schmutz entfernt und anschließend in einer Einzelblattverzeichnung gesichtet werden. Dabei wurden die Unterlagen zunächst grob thematisch nach ihrer Zugehörigkeit zu den Reichs,- Kreis- oder Grafentagen sortiert. Nachdem ein größerer Teil vorsortiert worden war und sich die Bearbeiterin so einen ersten Überblick über Struktur und Thematik des Bestandes verschafft hatte, musste aus Platz- und Lagerungsgründen mit der Verzeichnung begonnen werden. Dabei wurden zunächst die gleichförmigen Massenakten (Sitzungsunterlagen und Protokolle), die vor allem zu den Kreistagen in großer Zahl vorlagen, gesammelt, in eine chronologische Ordnung gebracht und verzeichnet. Da auch sukzessive neue Bündel gesichtet wurden und so immer wieder fehlende Protokollreihen oder Sitzungsunterlagen (Diktata) auftauchten, musste eine provisorische und flexible Lagerung und Verzeichnung angewendet werden, schließlich änderten sich Mengen und Abfolgen bis zum Ende der Verzeichnungsarbeiten zwangsläufig immer wieder. Erst nachdem die Mehrheit der Massenakten verzeichnet und verpackt waren, folgten die restlichen Unterlagen. Bei der Sichtung fand sich ein erheblicher Umfang an Akten der Regierung und Verwaltung der Grafschaft Wertheim, der etwa 20 % des Gesamtbestandes ausmacht. Diese Fremdbestände wurden zunächst für eine spätere Ordnung und Verzeichnung aussortiert. Unter diesen Fremdbeständen fanden sich unter anderem Briefe der Grafen von Löwenstein aus dem 16. Jahrhundert, umfangreiche Unterlagen zur Hofhaltung in der Residenz in Kleinheubach, Rechnungsbestände, Überlieferung zu den Herrschaften in Breuberg und Scharfeneck, verschiedene Civilia der Stadt und Grafschaft Wertheim, die vor allem Klagen von Bürgern in verschiedenen Belangen enthalten, Ehe- und Migrationsgesuche, Fronverzeichnisse und vieles mehr. Nach Abschluss der Verzeichnungsarbeiten konnten diese den entsprechenden Beständen zugewiesen werden. 3.1. Zur Systematik allgemein Generell bestand die Herausforderung darin, eine Verzeichnungssystematik zu finden, die sowohl innerhalb der einzelnen Teilbestände als auch für den Gesamtbestand funktionierte. Sie musste zum einen den verschiedenen Eigenheiten, aber auch Ähnlichkeiten und Querverbindungen innerhalb der verfassten Institutionen Reichstag, Kreistag und Grafentag gerecht werden, zum anderen aber auch die Rolle und Funktion der Rocheforter innerhalb dieser Organisationen hinreichend abbilden. Die schließlich entwickelte Systematik orientiert sich an der Struktur der einzelnen Kollegien und Konvente. Sie möchte vor allem die einzelnen Verfahren, die Formen der Beschlussfindung und Kommunikation in den Gremien und zwischen den Mitgliedern deutlich machen. So spiegeln sich insgesamt sowohl die Gemeinsamkeiten als auch die spezifischen Unterschiede in der Verzeichnungsstruktur, und die Rolle der Grafen und Fürsten von Löwenstein-Wertheim-Rochefort als Akteure innerhalb dieses Systems kommt entsprechend zum Tragen. Vor allem die Systematik der Teilbestände zu den Reichstagen und den Kreistagen ist dabei in ihrer Grundstruktur relativ parallel. Auf Unterlagen, die Organisatorisches und feststehende Ämter bzw. die Personalverwaltung und Introduktionen betreffen, folgen Akten zu den Themenkomplexen Zeremoniell/Präzedenz und Kompetenzen. Darauf folgen, in der Reihenfolge ihres tatsächlichen zeitlichen Ablaufs, die einzelnen Produkte der Sitzungen des Reichsfürstenrats am Reichstag bzw. der einzelnen Kreistage. Hier finden sich vollständige Relationen der Gesandten, Diktata, Protokolle, Gesandtenberichte und Korrespondenzen und Abschiede. Unter der Oberkategorie Materien schließen sich die Unterlagen zu den verschiedenen auf Reichs- bzw. Kreisebene verhandelten Themenfeldern an. Anders als der Gesamtitel des Bestandes "Reichs-, Kreis und Grafentage" vermuten lässt, beginnt die Systematik zwar mit den Reichstagen, daran schließen sich aber die Grafentage an, gefolgt von den Kreistagen. Diese Reihenfolge wurde auf Grund der Kohärenz und der strukturellen Überschneidungen zwischen Reichstag und Grafenkolleg gewählt. Die fränkischen Grafen waren am Reichstag institutionalisiert und hatten dort als Gruppe innerhalb des Fürstenrats eine Kuriatstimme inne. Daneben fanden in regelmäßigen Abständen auch die Grafentage statt. Deshalb wurden die Unterlagen in die beiden Oberkategorien Grafenkolleg und Grafentage unterteilt. Während erstere sich mit der Binnenstruktur, der Organisation und den verschiedenen Belangen des Kollegs als eigene Körperschaft befassen, teilen sich die Unterlagen zu den Grafentagen wieder in die gleichen Kategorien, die auch für die Sitzungen und Produkte der Reichs- und Kreistage angewendet wurden. 3.2 Spezifika der Bestandsgliederung 3.2.1 Reichstage Die Überlieferung zu den Reichstagen umfasst etwa 290 Verzeichnungsnummern mit einer Laufzeit von 1522-1803. Bei den Unterlagen, die sich mit den am Reichstag verhandelten Materien befassen, geht es um Steuern, genauer um die verschiedenen Matrikularbeiträge der Stände und den Kammerzieler, außerdem um den Unterhalt und die Visitationen des Reichskammergerichts; behandelt werden auch Gesuche zu Rechtsstreitigkeiten verschiedener Stände des Reiches. Diese beziehen sich meist auf Territorial- und Lehnstreitigkeiten und konfessionelle Konflikte. Unter den Stichwörtern Krieg und Frieden, Bündnisse und Diplomatie finden sich vor allem Friedensverträge und -verhandlungen. Ganz generell handelt es sich bei den Unterlagen zu den Reichstagen häufiger um Drucksachen, Abschriften oder Kopien, die vielleicht teilweise auch zu den Relationen gehört haben, sich aber nicht mehr eindeutig diesen zuordnen ließen. 3.2.2 Grafentage Insgesamt ist die wertheim-löwenstein-rochefortische Überlieferung zu den Grafentagen etwas weniger umfangreich und lückenhafter als die Unterlagen zu den Kreistagen. Aber sie umfasst dennoch etwa 270 Signaturen mit einer Laufzeit von 1527-1785. Dabei stammt der Großteil der Unterlagen aus dem 17. Jahrhundert. Unter den Unterlagen zum Grafenkolleg finden sich Akten zu den verschiedenen Ämtern und deren Vergabe, zu Introduktionen neuer Mitglieder, zur Separation und Wiederaufnahme der Fürsten von Löwenstein-Wertheim-Rochefort in das Kolleg nach der Verleihung des Fürstentitels, zu verschiedenen internen Streitigkeiten und zur allgemeinen Kommunikation der Mitglieder untereinander. Außerdem bilden Fragen rund um das Archiv des Grafenkollegs und die Grafenkollegskasse eigene Unterthemen. Innerhalb der Ordnungssystematik zu den Grafentagen finden sich bei den Einberufungen auch Zu- und Absagen der Mitglieder. Dies ist der Tatsache geschuldet, dass auch die Grafen von Löwenstein-Wertheim-Rochefort mehrmals das Amt des Kollegdirektors innehatten, in dessen Verantwortung die Organisation des Grafentags lag. Unter dem Stichwort Materien finden sich Akten zu Vorgängen am Reichstag und reichspolitischen Themen, zu verschiedenen Kreissachen, zu anderen Grafenkollegien und zu den Reichsritterschaften. 3.2.3 Kreistage Die Überlieferung zu den Kreistagen ist mengenmäßig am umfangreichsten; mit einer Laufzeit von 1508-1807 bilden die Unterlagen eine 300 Jahre überspannende Überlieferung zur Rolle der Grafen und Fürsten von Löwenstein-Wertheim-Rochefort innerhalb des fränkischen Kreises. Ähnlich wie bei den Reichstagen beginnt die Systematik mit Unterlagen, die die Verfahren und die Organisation der Kreistage betreffen. Hier finden sich Gesandtenverzeichnisse, Unterlagen zu Organisation und Bezahlung der Gesandten und Unterlagen, die die Organisation des Kreisausschreibamts betreffen. Daneben gibt es Akten zu Introduktionen am Kreistag und Unterlagen zu Kompetenz- und Präzedenzfragen. Darauf folgen die Produkte der einzelnen Konvente; ihre Abfolge orientiert sich, wie bei den Reichstagen, am realen Ablauf des Konvents. Im Gegensatz zu den Reichstagsunterlagen liegen in großem Umfang Instruktionen und Vollmachten für die Gesandten vor; genau so wie eine große Zahl an Gesandtenberichte und Korrespondenzen mit der Regierung bzw. den Grafen/Fürsten. Sie sind nicht wie bei den Reichstagen eher standardisiert, sondern befassen sich meist detailliert mit den Vorgängen an den Kreistagen. Sie geben Aufschluss über die politischen und wirtschaftlichen Ziele und Handlungsspielräume der Wertheimer Grafen und Fürsten, über ihre diplomatischen Zwänge und Optionen. Die Diktata, die ebenfalls in sehr großer Anzahl vorliegen, wurden ursprünglich von der Diktatur des Kreistags für die einzelnen Sitzungen vervielfältigt und an die Kreistagsgesandten der Stände ausgeteilt. Ihre Inhalte bildeten die jeweiligen thematischen Schwerpunkte der Kreistagssitzungen. Für einzelne Kreistage aus dem 17. Jh. waren Einladung, Instruktionen, Vollmachten, Beilagen, Protokolle, Berichte der Gesandten und der Kreisabschied noch gebündelt in der Originalsortierung überliefert. Diese Konvolute wurden als Relationen verzeichnet und den anderen Konvent-Produkten in der Systematik vorangestellt. Unter dem Stichwort Materien finden sich schließlich, ähnlich wie bei den Reichstagen, Unterlagen zu am Kreis verhandelten und vom Kreis zu organisierenden Themenfeldern. Den größten Raum nimmt hier die Militärverwaltung, als eine der zentralen Aufgaben des Kreises ein. Es geht um die Organisation der Kreistruppen im Kriegsfall, allgemeine Personalverwaltung und die wertheimische Mannschaftsseparation. Sehr umfangreich ist auch die Überlieferung zu Finanzfragen. Hier geht es vor allem um Forderungen des Kreisausschreibamtes an die Löwensteiner, ausstehende Matrikularbeiträge zu zahlen, und es liegen zahlreiche Moderationsgesuche vor. Außerdem finden sich Akten zum Reichskammergericht, die vor allem die Besetzung von Assessoren-Stellen betreffen. Zusammengefasst unter dem Oberthema Wirtschaft gibt es Akten zum Münzwesen und zu Fragen, die Handwerk, Landwirtschaft oder Zoll betreffen. Außerdem finden sich Unterlagen, die das Gemeinwesen, insbesondere die öffentliche Ordnung und den Gesundheitsschutz betreffen, gefolgt von Akten, die sich mit Reichspolitik und verschiedenen die allgemeine Politik des Kreises betreffenden Themen befassen. 3.3 Hinweise zu Recherche und Nutzung Die bereits bestehenden Signaturen R-Rep. 72 Nr. 1-4 sind in den neuen Bestand R-Rep. 72 integriert worden. Die Bände R-Rep. 72 B 1-36 sind neu verzeichnet und ebenfalls in den Bestand eingegliedert worden. Ausserdem wurden die Nummern 1-40 des Bestandes R-S 1 umsigniert und in den Bestand integriert. Dabei sind die bei früheren Verzeichnungsarbeiten vergebenen Vorsignaturen jeweils angegeben. Die erste Vorsignatur gibt den jüngsten Bearbeitungsstand an, die älteren Vorsignaturen finden sich im Feld Vorsignatur 2. Während der Verzeichnung wurden Deskriporen für Personen vergeben. Auf die Anlage von Orten und Sachbetreffen wurde verzichtet. Die Umfänge der einzelnen Verzeichnungseinheiten sind in der Regel in Blatt angegeben. Für die Berechnung der Anzahl an Kopien gilt daher in der Regel: 1 Blatt=2 Seiten. Größere Volumen werden nach ihrer Gesamthöhe in Zentimeter angegeben; Drucksachen, wenn eine entpsrechende Zählung vorhanden ist, in Seiten. Nach Abschluss der Bearbeitung umfasst der Bestand jetzt 2002 Nummern in 33 lfd. Metern. Bronnbach im Januar 2021 Dr. Anne Christina May
Der Bestand R-Rep. 72 Reichs-, Kreis- und Grafentage enthält die Überlieferung der Grafen und Fürsten von Löwenstein-Wertheim-Rochefort zu den Reichs-, Kreis- und Grafentagen vom Beginn des 16. bis zum Beginn des 19. Jahrhunderts.
1. Reichs-, Grafen- und Kreistage: Zur Geschichte der Institutionen und ihrer jeweiligen Verfahren: 1.1 Reichstage Seit dem 16. Jahrhundert hatte sich der Reichstag von einem durch den Kaiser einberufenen zeitlich befristeten Treffen zur Beratung mit den Ständen zu einem dauerhaften Gesandtenkongress gewandelt. Seit 1663 tagte dieser Kongress als Immerwährender Reichstag fest in Regensburg. Hier fassten die Stände, vertreten durch ihre Gesandten unter dem Vorsitz des Prinzipalkomissars, in ihren jeweiligen Kollegien nach einem festgesetzten Modus Reichsschlüsse. Es wurden Gesetze erlassen, Steuern ausgeschrieben, die Rechtsprechung überwacht, das Policeywesen koordiniert, über Krieg und Frieden entschieden. Die Kurfürsten bildeten die vornehmste Kurie unter dem Direktorium des Erzbischofs von Mainz, gefolgt vom zahlenmäßig weit größeren Fürstenrat. Während die geistlichen und weltlichen Fürsten Virilstimmen besaßen, verfügten die in den vier Grafenkollegien zusammengeschlossenen Grafen nur über Kuriatstimmen. Das Direktorium des Fürstenrats lag abwechselnd bei Österreich und Salzburg. Außerdem bildeten die Reichsstädte eine eigene Kurie, aufgeteilt in die schwäbische und rheinische Städtebank, die über jeweils eine Kuriatstimme verfügten. Um der konfessionellen Spaltung des Reiches gerecht zu werden und diese abzubilden, konnte bei Konfliktfällen das Verfahren des itio in partes angewandt werden, bei dem die Stände unabhängig von den Kollegien in Konfessionen zusammentraten, um dort jeweils zu einem Conclusum zu gelangen. In der Regel sollten die Schlüsse aber innerhalb der Kurien gefasst werden. Dabei stimmten zunächst die Mitglieder des Kurfürstenrats und des Fürstenrats, vertreten durch Gesandte, entweder nach Rangfolge oder in circulo, also frei, ab. Wenn eine Mehrheit zustande gekommen war, formulierte der Direktor das Conclusum, das wiederum zur Beratung vorgelegt wurde. Erst wenn alle zustimmten, konnte das Conclusum commune aufgesetzt werden und der Städtebank vorgelegt werden. Diese stimmte dem Beschluss meist (notgedrungen) zu. Als fertiges Reichsgutachten wurde dieser dann dem kaiserlichen Prinzipalkomissar vorgelegt, denn erst die kaiserliche Approbation machte aus dem Gutachten ein Gesetz. Die Beschlussfassung innerhalb der Gremien war die eine Seite des Verfahrens, aber auch außerhalb der Sitzungen regierten die Diplomatie und das Zeremoniell. Auf öffentlichen Empfängen und demonstrativen Feierlichkeiten, bei privaten Treffen und konspirativen Gesprächen wurden Beziehungen dargestellt und Verbündete gesucht, um die Belange der Stände, in deren Auftrag die Gesandten agierten, auf diese Weise voranzubringen. Der Reichstag tagte bis zum Ende des Alten Reiches 1806 in Regensburg. 1803 hatte die Reichsdeputation hier noch die Neuordnung des Reiches beschlossen, 1806 schlossen sich dann aber endgültig die Türen des Sitzungssaales im Rathaus, der über Jahrhunderte als Tagungsort gedient hatte. Die Grafen und Fürsten von Löwenstein-Wertheim-Rochefort waren Teil des fränkischen Grafenstandes und damit genau wie die Grafen von Löwenstein-Wertheim-Virneburg Mitglieder im Kolleg der fränkischen Grafen am Reichstag in Regensburg. 1711 wurde Maximilian Karl von Löwenstein-Wertheim-Rochefort durch Kaiser Karl VI. zum Fürsten erhoben, 1712 die Fürstung auch auf seine Nachkommen ausgeweitet. Fürst Maximilian Karl wurde 1712 sogar zum Prinzipalkommissar am Reichstag ernannt. Zuvor hatte er bereits als kaiserlicher Gesandter beim fränkischen Kreis fungiert. In seiner neuen Funktion vertrat er nun den Kaiser sogar offiziell am Reichstag. Damit hatte er ein höchst verantwortungsvolles und repräsentatives Amt inne, das er bis 1716 ausübte. Doch trotz dieses Amtes und des guten Verhältnisses mit Wien: neugefürstete Häuser, wie die Fürsten von Löwenstein-Wertheim-Rochefort es waren, konnten innerhalb des Reichsfürstenrats nicht automatisch von der Grafen- zur Fürstenbank wechseln. Sie mussten um die Anerkennung ihres Fürstenstatus und die Zulassung zum Reichsfürstenrat als vollwertige Mitglieder, also mit Sitz und Stimme, kämpfen; nominell verblieben sie deshalb im fränkischen Grafenkolleg, schließlich regierten die Rocheforter zusammen mit der Virneburger Linie auch nach wie vor die Grafschaft Wertheim und waren deshalb in der Theorie auch weiterhin zur Zahlung der Beiträge zur gräflichen Kollegialkasse verpflichtet. Diese wurden vor allem zur Zahlung des Gesandten des Grafenkollegs am Reichstag in Regensburg verwendet. Aber die Rocheforter unterhielten, wie die meisten Stände, die es sich irgendwie leisten konnten, auch einen eigenen Gesandten in Regensburg. Standesgemäße Unterbringung, Ausstattung und Entourage verursachten gehörige Kosten, aber die Repräsentation in Regensburg, die entsprechende Pflege der diplomatischen Beziehungen und der generelle Informationsaustausch mit den anderen Gesandtschaften waren gerade für die angestrebte Erlangung von Sitz und Stimme im Fürstenrat von großer Bedeutung. Der sogenannte Komitialgesandte sendete seine Relationen regelmäßig an die Regierung in Wertheim bzw. nach (Klein-)Heubach. Diese bestanden zumeist aus formalisierten Berichten, die den Verlauf von Sitzungen des Reichsfürstenrats wiedergaben. Außerdem enthielten die Relationen Diktata (Sitzungsunterlagen) und Votenprotokolle mit den Abstimmungen im Reichsfürstenrat. Die Berichte erscheinen dabei standardisiert, sie sind oft auch nicht unterzeichnet. Außerdem korrespondierten die Gesandten in Regensburg mit der Kanzlei in Wertheim/(Klein-)Heubach oder auch dem Grafen oder Fürsten persönlich. Hier ging es um politische Belange und diplomatische Optionen und Beziehungen. 1.2 Grafentage und Grafenkolleg Ganz allgemein ist die wichtige Rolle des Grafenstandes im Gefüge des Reichs und im regionalen Bereich in den letzten Jahren verstärkt in den Fokus der Wissenschaft gerückt. Dennoch existiert wenig konkrete Forschung, die die korporative Politik, vor allem der fränkischen Grafen, genauer untersucht. Dies ist natürlich auch der Überlieferungslage und der Zugänglichkeit der Unterlagen geschuldet, die sich in vielen Fällen noch im Privatbesitz befinden. Nur die Grafentagsakten der Grafen von Hohenlohe und Limpurg waren bislang über online-Findmittel zugänglich. Neben der inneren Verwaltung des Kollegs war die Wahrnehmung der eigenen politischen Belange und die Vertretung des eigenen Standes am Reichstag ein zentrales Thema für das fränkische Grafenkolleg. Die Mitglieder des fränkischen Grafenstandes trafen sich in regelmäßigen Abständen zu Grafenkonventen, die an wechselnden Orten stattfanden. Beliebter Tagungsort war Rothenburg, aber man traf sich auch in Wertheim, Künzelsau, Mergentheim, Bischofsheim oder Remlingen. Dabei ließen sich die Grafen, genau wie am Reichstag, meist durch Gesandte vertreten. Teilweise ließ die Teilnehmerzahl auch zu wünschen übrig, was verschiedentlich thematisiert wurde. Die Organisation der Konvente, die Einladung der Mitglieder und die Festsetzung der zu besprechenden Themen lagen beim jeweiligen Grafendirektor. Dieser erhielt auch immer die Überlieferung, also das Archiv des Grafenkollegs, ausgehändigt und verwaltete diese für die Dauer seines Amtes. Das Amt wechselte nach einem festgesetzten Turnus meist alle se nahm abrupt ab, was zu Auseinandersetzungen mit dem Kolleg führte. 1.3 Kreistage Der Fränkische Kreis gilt gemeinhin als einer der sehr gut organisierten und institutionalisierten Reichskreise. Generell war der Kreis für eine Vielzahl von Aufgaben verantwortlich. Im Militärwesen kam den Kreisen sogar eine Schlüsselstellung zu. Sie regelten im Reichskriegsfall die Bereitstellung und Organisation der jeweiligen Kontingente und die Umsetzung der Kriegsstrategien: sie organisierten Truppenbewegungen, die allgemeine Verpflegung, die Bereitstellung von Winterquartieren und die Verwaltung des Personals. Daneben mahnte der Kreis Beiträge für das Reichskammergericht an und besetzte die Assessoren-Stellen. Der Kreis besaß auch bestimmte Kompetenzen und Verantwortungen in Wirtschaft und Handel: Er regelte in diesem Bereich neben dem Münzwesen auch Belange des Handwerks, des Zolls und der Landwirtschaft. Außerdem war er aktiv im Seuchen- und Gesundheitsschutz und sorgte für die Sicherung des Landfriedens. Er organisierte konzertierte Aktionen gegen Vaganten, Zigeuner, Juden und anderen Bevölkerungsgruppen, die die Territorien des Fränkischen Kreises ohne festen Wohnsitz durchstreiften und als Gefahr für die öffentliche Ordnung gesehen wurden. An den Tagungen des Fränkischen Kreises nahmen 25-30 Stände teil. Genau wie am Reichstag ließen sich die Stände durch Gesandte vertreten, die sich auf vier Bänke verteilten, auf denen jeweils die geistlichen Fürsten, die weltlichen Fürsten, die Grafen und Herren und die Reichsstädte Platz fanden. Tagungsort war meist Nürnberg, aber man traf sich auch in anderen fränkischen Städten. Dabei gab es verschiedene Formen der Versammlungen: Während sich die allgemeinen Kreistage an alle Stände des Fränkischen Kreises richteten, waren die engeren Kreistage nur bestimmten Mitgliedern vorbehalten; außerdem wurden Deputationstage oder Allianztage ausgerufen. Während bei ersteren, vergleichbar mit heutigen Ausschüssen, Spezialthemen besprochen wurden, trafen sich bei Allianztagungen Gesandte verschiedener Kreise. Münzprobationstage beschäftigten sich ausschließlich mit der Regulierung des Münzwesens. Kriegsrattagungen organisierten die militärischen Aufgaben des Kreises und bereiteten Kriegshandlungen der Kreistruppen vor. Rechnungsabhörtage schließlich tagten speziell oder parallel zu Finanzfragen und dienten vor allem zur Kontrolle der gerechten Abrechnung der von den Ständen (in Form von Römermonaten) zu zahlenden Steuern. Einige Wochen vor dem angesetzten Termin sandten die kreisausschreibenden Fürsten - dies waren der Bischof von Bamberg als Kreisdirektor und die Markgrafen von Brandenburg-Bayreuth bzw. Brandenburg-Ansbach als Kreisobristen - durch das Kreisausschreibamt an die Mitglieder des Kreises Einladungen mit den Proponenda (= Zusammenstellung der zu besprechenden Themen) oder dem Anlass des Konvents. Zum angesetzten Termin erschienen die Gesandten der Stände, von ihren Herrschaften mit Instruktionen und Vollmachten ausgestattet, am Tagungsort. Die offiziellen Abstimmungen über die zu beschließenden Themen erfolgten bei den Kreistagen meist nach Dignität: Dabei äußerten sich zuerst die geistlichen Fürsten des Kreises (bzw. ihre Gesandten) im Wechsel mit den weltlichen Fürsten, gefolgt von den Grafen und Städten. Den Schlusspunkt setzte der Kreisdirektor, der Bischof von Bamberg, der auch das Conclusum formulierte, das den Mehrheitsbeschluss darstellte. Im Gegensatz zum Verfahren am Reichstag besaß dabei jeder Stand eine Virilstimme. Die Konvente endeten (in der Regel) mit dem von allen Ständen bzw. deren Vertretern unterzeichneten Kreistagsabschieden, die die getroffenen Beschlüsse der Versammlung festhielten. Während die Funktionen und Strukturen der Kreise gut aufgearbeitet sind, existiert kaum Forschung zur Politik von kleineren Kreisakteuren. Der jetzt verzeichnete Bestand bietet nun die Möglichkeit, anhand der Grafen von Löwenstein-Wertheim-Rochefort Aufschluss über die Handlungsspielräume und politischen Ziele eines mindermächtigen Standes nicht nur im Fränkischen Kreis, sondern auch am Reichstag und innerhalb des Grafenkollegs zu erlangen. Generell zeugen die Unterlagen zu den Kreistagen von den Bemühungen der Grafen und späteren Fürsten von Löwenstein-Wertheim-Rochefort um eine eigenständige Kreispolitik und die Vertretung der eigenen Interessen. Einerseits galt es, sich gegenüber den tonangebenden Bischöfen von Würzburg und Bamberg sowie den fränkischen Markgrafen geschickt innerhalb der gegebenen Spielräume zu positionieren. Andererseits ging es gegenüber der gräflichen Mitherrschaft, den Grafen von Löwenstein-Wertheim-Virneburg, um eine klare Abgrenzung und um die Etablierung einer eigenständigen Kreispolitik. Denn bis 1703 hatten beide Linien einen gemeinsamen Sitz auf der Grafen- und Herrenbank des fränkischen Kreises inne; ein gemeinsamer Gesandter vertrat die Interessen beider Seiten. Dann erreichte Maximilian Karl von Löwenstein-Wertheim-Rochefort die Teilung der Stimmen. Mit der Fürstung der Rocheforter Linie folgte der Aufstieg auf die Fürstenbank des Kreises und es begann der Kampf um die volle Anerkennung des fürstlichen Standes durch die altfürstlichen Häuser und der damit einhergehenden Rangerhöhung mit allen zugehörigen Vorrechten und entsprechenden Gleichstellungen im Zeremoniell. Diese Bemühungen ziehen sich durch die Überlieferung sowohl zu den Kreistagen als auch den Reichs- und Grafentagen. Beim Kreis lag die Verwaltung der gemeinsamen Finanzen. Immer wieder forderte das Kreisausschreibamt von den Grafen und Fürsten von Löwenstein-Wertheim-Rochefort ausstehende Beiträge ein. Die Rochefortische Regierung versuchte vor allem eine Minderung des ab 1718 vom Kreis verlangten neuen fürstlichen Matrikularanschlags von 16 fl. bzw. die Beibehaltung des alten gräflichen Anschlags von 12 fl. zu erreichen und eine Exekution zu vermeiden. Wegen den Auseinandersetzungen um die Matrikelbeiträge legten sowohl die Rocheforter als auch die Virneburger Linie kurzzeitig sogar ihre Stimmen im Kreis ganz nieder und beide nahmen erst wieder teil, als der Beitrag auf 12 fl. verringert wurde. Ein anderes großes Thema, das vor allem die gemeinschaftliche Regierung und die gräfliche Mitherrschaft beschäftigt hat, war die sogenannte Wertheimer Mannschaftsseparation. Sie stand im Zusammenhang mit der Organisation der Kreistruppen und bezeichnet die unter Fürst Dominik Marquard von Löwenstein-Wertheim-Rochefort in der ersten Hälfte der 1730er Jahre betriebene Aufstellung eines eigenen fürstlichen Kreiskontingents, was eine Aufteilung der bisher gemeinsam mit der gräflichen Linie aufgestellten wertheimischen Truppen bedeutet hätte. Dieses Vorhaben scheiterte letztlich sowohl am Widerstand der gräflichen Linie und des Fränkischen Kreises als auch an den sehr begrenzten finanziellen Möglichkeiten der fürstlichen Verwaltung.
2. Geschichte des Bestandes: Die Unterlagen der Grafen und Fürsten von Löwenstein-Wertheim-Rochefort zu den Reichs-, Kreis- und Grafentagen sind im Laufe der Jahrhunderte auseinander gefallen und an unterschiedlichen Orten aufbewahrt worden. Es existierte ein Bestand R-Rep. 72 Reichs- und Kreissachen, der 4 Akten (R-Rep. 72 Nr. 1-4) und 36 Bände (R-Rep. 72 B 1-36) enthielt. Diese Bände waren ursprünglich im Bestand Rep. 72b formiert und wurden bei vorhergehenden Verzeichnungsarbeiten dem Bestand angeschlossen. Dabei wurden die Titelaufnahmen aus dem handschriftlichen Originalfindbuch vom Anfang des 19. Jahrhunderts ohne Veränderungen und Überprüfung an den Akten übernommen. Da es sich um keine Neuverzeichnung handelte, waren die Angaben bei den einzelnen Titelaufnahmen zum Teil unvollständig. So fehlten in der Regel Angaben zum Umfang der Akten; auch die Laufzeitangaben waren teilweise fehlerhaft oder unvollständig. Im Bestand R-S 1 Handschriften lagen außerdem 40 Foliobände mit Relationen aus Regensburg vor. Sie waren vormals Teil der Handbibliothek von Fürst Karl Thomas von Löwenstein-Wertheim-Rochefort gewesen. Das Gros der Überlieferung zu den Reichs-, Kreis- und Grafentagen vom Beginn des 16. bis zum Beginn des 19. Jahrhunderts befand sich aber im Bestand R-Rep. 72a Reichs-, Kreis- und Grafentage. Dabei handelte es sich um circa. 35 lfd. Meter Akten, die völlig unverzeichnet im Magazin lagerten. Zu einem unbekannten Zeitpunkt waren die Unterlagen in Aktenbündel von einer Dicke von bis zu 40 cm verschnürt und von Nr. 1 bis 137 durchnummeriert worden; elf Nummern fehlten, über ihren Verbleib ist nichts bekannt. Dazu kamen 4 lfd. Meter, die bei früheren Erschließungsarbeiten dem Bestand zugewiesen worden waren. Darüber hinaus ist über die Geschichte der Bestände R-Rep. 72 und R-Rep. 72a nichts bekannt. Im Rahmen eines von der Stiftung Kulturgut Baden-Württemberg finanzierten Projekts wurde der Bestand R-Rep. 72a von Dezember 2018 bis Januar 2021 strukturiert und verzeichnet sowie mit den in R-Rep. 72 bereits vorhandenen Signaturen zu Reichs- und Kreissachen und den einschlägigen Bändes des Bestandes R-S 1 zum neuen Bestand R-Rep. 72 Reichs-, Kreis- und Grafentage vereint.
3. Bearbeiterbericht: Zu Beginn der Arbeiten präsentierte sich der Bestand R-Rep. 72a in 126 verschnürten Bündeln, die in sich völlig unsortiert waren. Auch die vorhandene Nummerierung der einzelnen Pakete folgte, wie sich bei ersten Sichtungen schnell herausstellte, keiner inneren Logik oder Chronologie. Deshalb mussten die Bündel einzeln ausgepackt, von grobem Schmutz entfernt und anschließend in einer Einzelblattverzeichnung gesichtet werden. Dabei wurden die Unterlagen zunächst grob thematisch nach ihrer Zugehörigkeit zu den Reichs,- Kreis- oder Grafentagen sortiert. Nachdem ein größerer Teil vorsortiert worden war und sich die Bearbeiterin so einen ersten Überblick über Struktur und Thematik des Bestandes verschafft hatte, musste aus Platz- und Lagerungsgründen mit der Verzeichnung begonnen werden. Dabei wurden zunächst die gleichförmigen Massenakten (Sitzungsunterlagen und Protokolle), die vor allem zu den Kreistagen in großer Zahl vorlagen, gesammelt, in eine chronologische Ordnung gebracht und verzeichnet. Da auch sukzessive neue Bündel gesichtet wurden und so immer wieder fehlende Protokollreihen oder Sitzungsunterlagen (Diktata) auftauchten, musste eine provisorische und flexible Lagerung und Verzeichnung angewendet werden, schließlich änderten sich Mengen und Abfolgen bis zum Ende der Verzeichnungsarbeiten zwangsläufig immer wieder. Erst nachdem die Mehrheit der Massenakten verzeichnet und verpackt waren, folgten die restlichen Unterlagen. Bei der Sichtung fand sich ein erheblicher Umfang an Akten der Regierung und Verwaltung der Grafschaft Wertheim, der etwa 20 % des Gesamtbestandes ausmacht. Diese Fremdbestände wurden zunächst für eine spätere Ordnung und Verzeichnung aussortiert. Unter diesen Fremdbeständen fanden sich unter anderem Briefe der Grafen von Löwenstein aus dem 16. Jahrhundert, umfangreiche Unterlagen zur Hofhaltung in der Residenz in Kleinheubach, Rechnungsbestände, Überlieferung zu den Herrschaften in Breuberg und Scharfeneck, verschiedene Civilia der Stadt und Grafschaft Wertheim, die vor allem Klagen von Bürgern in verschiedenen Belangen enthalten, Ehe- und Migrationsgesuche, Fronverzeichnisse und vieles mehr. Nach Abschluss der Verzeichnungsarbeiten konnten diese den entsprechenden Beständen zugewiesen werden. 3.1. Zur Systematik allgemein Generell bestand die Herausforderung darin, eine Verzeichnungssystematik zu finden, die sowohl innerhalb der einzelnen Teilbestände als auch für den Gesamtbestand funktionierte. Sie musste zum einen den verschiedenen Eigenheiten, aber auch Ähnlichkeiten und Querverbindungen innerhalb der verfassten Institutionen Reichstag, Kreistag und Grafentag gerecht werden, zum anderen aber auch die Rolle und Funktion der Rocheforter innerhalb dieser Organisationen hinreichend abbilden. Die schließlich entwickelte Systematik orientiert sich an der Struktur der einzelnen Kollegien und Konvente. Sie möchte vor allem die einzelnen Verfahren, die Formen der Beschlussfindung und Kommunikation in den Gremien und zwischen den Mitgliedern deutlich machen. So spiegeln sich insgesamt sowohl die Gemeinsamkeiten als auch die spezifischen Unterschiede in der Verzeichnungsstruktur, und die Rolle der Grafen und Fürsten von Löwenstein-Wertheim-Rochefort als Akteure innerhalb dieses Systems kommt entsprechend zum Tragen. Vor allem die Systematik der Teilbestände zu den Reichstagen und den Kreistagen ist dabei in ihrer Grundstruktur relativ parallel. Auf Unterlagen, die Organisatorisches und feststehende Ämter bzw. die Personalverwaltung und Introduktionen betreffen, folgen Akten zu den Themenkomplexen Zeremoniell/Präzedenz und Kompetenzen. Darauf folgen, in der Reihenfolge ihres tatsächlichen zeitlichen Ablaufs, die einzelnen Produkte der Sitzungen des Reichsfürstenrats am Reichstag bzw. der einzelnen Kreistage. Hier finden sich vollständige Relationen der Gesandten, Diktata, Protokolle, Gesandtenberichte und Korrespondenzen und Abschiede. Unter der Oberkategorie Materien schließen sich die Unterlagen zu den verschiedenen auf Reichs- bzw. Kreisebene verhandelten Themenfeldern an. Anders als der Gesamtitel des Bestandes "Reichs-, Kreis und Grafentage" vermuten lässt, beginnt die Systematik zwar mit den Reichstagen, daran schließen sich aber die Grafentage an, gefolgt von den Kreistagen. Diese Reihenfolge wurde auf Grund der Kohärenz und der strukturellen Überschneidungen zwischen Reichstag und Grafenkolleg gewählt. Die fränkischen Grafen waren am Reichstag institutionalisiert und hatten dort als Gruppe innerhalb des Fürstenrats eine Kuriatstimme inne. Daneben fanden in regelmäßigen Abständen auch die Grafentage statt. Deshalb wurden die Unterlagen in die beiden Oberkategorien Grafenkolleg und Grafentage unterteilt. Während erstere sich mit der Binnenstruktur, der Organisation und den verschiedenen Belangen des Kollegs als eigene Körperschaft befassen, teilen sich die Unterlagen zu den Grafentagen wieder in die gleichen Kategorien, die auch für die Sitzungen und Produkte der Reichs- und Kreistage angewendet wurden. 3.2 Spezifika der Bestandsgliederung 3.2.1 Reichstage Die Überlieferung zu den Reichstagen umfasst etwa 290 Verzeichnungsnummern mit einer Laufzeit von 1522-1803. Bei den Unterlagen, die sich mit den am Reichstag verhandelten Materien befassen, geht es um Steuern, genauer um die verschiedenen Matrikularbeiträge der Stände und den Kammerzieler, außerdem um den Unterhalt und die Visitationen des Reichskammergerichts; behandelt werden auch Gesuche zu Rechtsstreitigkeiten verschiedener Stände des Reiches. Diese beziehen sich meist auf Territorial- und Lehnstreitigkeiten und konfessionelle Konflikte. Unter den Stichwörtern Krieg und Frieden, Bündnisse und Diplomatie finden sich vor allem Friedensverträge und -verhandlungen. Ganz generell handelt es sich bei den Unterlagen zu den Reichstagen häufiger um Drucksachen, Abschriften oder Kopien, die vielleicht teilweise auch zu den Relationen gehört haben, sich aber nicht mehr eindeutig diesen zuordnen ließen. 3.2.2 Grafentage Insgesamt ist die wertheim-löwenstein-rochefortische Überlieferung zu den Grafentagen etwas weniger umfangreich und lückenhafter als die Unterlagen zu den Kreistagen. Aber sie umfasst dennoch etwa 270 Signaturen mit einer Laufzeit von 1527-1785. Dabei stammt der Großteil der Unterlagen aus dem 17. Jahrhundert. Unter den Unterlagen zum Grafenkolleg finden sich Akten zu den verschiedenen Ämtern und deren Vergabe, zu Introduktionen neuer Mitglieder, zur Separation und Wiederaufnahme der Fürsten von Löwenstein-Wertheim-Rochefort in das Kolleg nach der Verleihung des Fürstentitels, zu verschiedenen internen Streitigkeiten und zur allgemeinen Kommunikation der Mitglieder untereinander. Außerdem bilden Fragen rund um das Archiv des Grafenkollegs und die Grafenkollegskasse eigene Unterthemen. Innerhalb der Ordnungssystematik zu den Grafentagen finden sich bei den Einberufungen auch Zu- und Absagen der Mitglieder. Dies ist der Tatsache geschuldet, dass auch die Grafen von Löwenstein-Wertheim-Rochefort mehrmals das Amt des Kollegdirektors innehatten, in dessen Verantwortung die Organisation des Grafentags lag. Unter dem Stichwort Materien finden sich Akten zu Vorgängen am Reichstag und reichspolitischen Themen, zu verschiedenen Kreissachen, zu anderen Grafenkollegien und zu den Reichsritterschaften. 3.2.3 Kreistage Die Überlieferung zu den Kreistagen ist mengenmäßig am umfangreichsten; mit einer Laufzeit von 1508-1807 bilden die Unterlagen eine 300 Jahre überspannende Überlieferung zur Rolle der Grafen und Fürsten von Löwenstein-Wertheim-Rochefort innerhalb des fränkischen Kreises. Ähnlich wie bei den Reichstagen beginnt die Systematik mit Unterlagen, die die Verfahren und die Organisation der Kreistage betreffen. Hier finden sich Gesandtenverzeichnisse, Unterlagen zu Organisation und Bezahlung der Gesandten und Unterlagen, die die Organisation des Kreisausschreibamts betreffen. Daneben gibt es Akten zu Introduktionen am Kreistag und Unterlagen zu Kompetenz- und Präzedenzfragen. Darauf folgen die Produkte der einzelnen Konvente; ihre Abfolge orientiert sich, wie bei den Reichstagen, am realen Ablauf des Konvents. Im Gegensatz zu den Reichstagsunterlagen liegen in großem Umfang Instruktionen und Vollmachten für die Gesandten vor; genau so wie eine große Zahl an Gesandtenberichte und Korrespondenzen mit der Regierung bzw. den Grafen/Fürsten. Sie sind nicht wie bei den Reichstagen eher standardisiert, sondern befassen sich meist detailliert mit den Vorgängen an den Kreistagen. Sie geben Aufschluss über die politischen und wirtschaftlichen Ziele und Handlungsspielräume der Wertheimer Grafen und Fürsten, über ihre diplomatischen Zwänge und Optionen. Die Diktata, die ebenfalls in sehr großer Anzahl vorliegen, wurden ursprünglich von der Diktatur des Kreistags für die einzelnen Sitzungen vervielfältigt und an die Kreistagsgesandten der Stände ausgeteilt. Ihre Inhalte bildeten die jeweiligen thematischen Schwerpunkte der Kreistagssitzungen. Für einzelne Kreistage aus dem 17. Jh. waren Einladung, Instruktionen, Vollmachten, Beilagen, Protokolle, Berichte der Gesandten und der Kreisabschied noch gebündelt in der Originalsortierung überliefert. Diese Konvolute wurden als Relationen verzeichnet und den anderen Konvent-Produkten in der Systematik vorangestellt. Unter dem Stichwort Materien finden sich schließlich, ähnlich wie bei den Reichstagen, Unterlagen zu am Kreis verhandelten und vom Kreis zu organisierenden Themenfeldern. Den größten Raum nimmt hier die Militärverwaltung, als eine der zentralen Aufgaben des Kreises ein. Es geht um die Organisation der Kreistruppen im Kriegsfall, allgemeine Personalverwaltung und die wertheimische Mannschaftsseparation. Sehr umfangreich ist auch die Überlieferung zu Finanzfragen. Hier geht es vor allem um Forderungen des Kreisausschreibamtes an die Löwensteiner, ausstehende Matrikularbeiträge zu zahlen, und es liegen zahlreiche Moderationsgesuche vor. Außerdem finden sich Akten zum Reichskammergericht, die vor allem die Besetzung von Assessoren-Stellen betreffen. Zusammengefasst unter dem Oberthema Wirtschaft gibt es Akten zum Münzwesen und zu Fragen, die Handwerk, Landwirtschaft oder Zoll betreffen. Außerdem finden sich Unterlagen, die das Gemeinwesen, insbesondere die öffentliche Ordnung und den Gesundheitsschutz betreffen, gefolgt von Akten, die sich mit Reichspolitik und verschiedenen die allgemeine Politik des Kreises betreffenden Themen befassen. 3.3 Hinweise zu Recherche und Nutzung Die bereits bestehenden Signaturen R-Rep. 72 Nr. 1-4 sind in den neuen Bestand R-Rep. 72 integriert worden. Die Bände R-Rep. 72 B 1-36 sind neu verzeichnet und ebenfalls in den Bestand eingegliedert worden. Ausserdem wurden die Nummern 1-40 des Bestandes R-S 1 umsigniert und in den Bestand integriert. Dabei sind die bei früheren Verzeichnungsarbeiten vergebenen Vorsignaturen jeweils angegeben. Die erste Vorsignatur gibt den jüngsten Bearbeitungsstand an, die älteren Vorsignaturen finden sich im Feld Vorsignatur 2. Während der Verzeichnung wurden Deskriporen für Personen vergeben. Auf die Anlage von Orten und Sachbetreffen wurde verzichtet. Die Umfänge der einzelnen Verzeichnungseinheiten sind in der Regel in Blatt angegeben. Für die Berechnung der Anzahl an Kopien gilt daher in der Regel: 1 Blatt=2 Seiten. Größere Volumen werden nach ihrer Gesamthöhe in Zentimeter angegeben; Drucksachen, wenn eine entpsrechende Zählung vorhanden ist, in Seiten. Nach Abschluss der Bearbeitung umfasst der Bestand jetzt 2002 Nummern in 33 lfd. Metern. Bronnbach im Januar 2021 Dr. Anne Christina May
Bestand
Böhme, Ernst: Das Fränkische Reichsgrafenkollegium im 16. Und 17. Jahrhundert. Untersuchungen zu den Möglichkeiten und Grenzen der korporativen Politik mindermächtiger Reichsstände (Veröffentlichungen des Instituts für Europäische Geschichte Mainz 132), Stuttgart 1989; Humphreys, Nicola: Der Fränkische Kreistag 1650-1740 in kommunikationsgeschichtlicher Perspektive (Veröffentlichungen der Gesellschaft für fränkische Geschichte, II/3), Würzburg 2011; Mager, Ferdinand: Reichsgräfliche Politik in Franken. Zur Reichspolitik der Grafen von Hohenlohe am Vorabend und zu Beginn des Dreißigjährigen Krieges (Forschungen aus Württembergisch-Franken 10), Schwäbisch Hall 1975; Raab, Florian: Grundzüge reichsgräflicher Politik in Franken im 18. Jahrhundert (Historische Studien der Universität Würzburg 10), Regensburg 2012; Sicken, Bernhard: Der Fränkische Reichskreis. Seine Ämter und Einrichtungen im 18. Jahrhundert (Veröffentlichungen der Gesellschaft für fränkische Geschichte, Fotodruckreihe Band 1), Würzburg 1970; Wüst, Wolfgang: Der Fränkische Reichskreis. Fakten, Fragen und Forschungen, Eresing 2020.
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
Es gelten die Nutzungsbedingungen des Landesarchivs Baden-Württemberg.
13.11.2025, 14:40 MEZ