Amt und Justizamt Sandersleben (Bestand)
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Z 54 (Benutzungsort: Dessau)
Landesarchiv Sachsen-Anhalt (Archivtektonik) >> 03. Land Anhalt und territoriale Vorgänger (941 - 1945) >> 03.02. Anhaltische Teilfürstentümer 1603 - 1848 >> 03.02.02. Anhalt-Dessau (1603/06 - 1848) >> Z 49 - 56 Ämter und Stadtgerichte
1711 - 1893
Findhilfsmittel: Findbuch 2011 (online recherchierbar), zum Teil unerschlossen
Registraturbildner: Die Herrschaft Sandersleben gehörte im 15. Jahrhundert zum Territorium der alten Bernburger Fürstenlinie, kam nach deren Aussterben als Magdeburger Lehen an Fürst Georg I. von Anhalt, an dessen Söhne Georg II. und Woldemar und an Woldemars Sohn Wolfgang. Bei der anhaltischen Landesteilung von 1603/06 fiel es der Dessauer Linie zu.
Im 16. Jahrhundert setzte sich in Anhalt eine Ämterverfassung durch. Den Ämtern stand ein Amtmann vor. Er hatte wirtschaftlich-polizeiliche, jurisdiktionelle und finanzielle Funktionen. Der Amtmann führte die Aufsicht über das Personal, verwaltete Einnahmen und Ausgaben, hatte für Grenzregulierungen in den Feldmarken und Wegebesserungen zu sorgen und beaufsichtigte Forsten und Fischereien. Darüber hinaus war er für die Wahrung der öffentlichen Sicherheit im Amt zuständig.
Der Amtmann wirkte als Untersuchungsrichter in erster Instanz, der gleichzeitig die volle gerichtliche Vollziehungsgewalt sowie das Recht zur Urteilsverkündung besaß.
Zur Unterstützung seiner Tätigkeit wurden ihm Unterbeamte zugeordnet.
In den fürstlichen Dörfern waren dem Amtmann die Richter als landesherrliche Vertreter unterstellt.
Um 1710 existierten in Anhalt-Dessau die 6 Ämter: Dessau, Wörlitz, Radegast, Sandersleben, Freckleben und Großalsleben. Durch den Ankauf adliger Güter und die Zerbster Landesteilung von 1797 kamen weitere 8 Ämter hinzu. Sandersleben und Freckleben wurden zu einem Amt zusammengelegt. 1819 sind die nunmehr 14 Ämter des Herzogtums Anhalt-Dessau zu den folgenden 7 Justizämtern vereinigt worden: Dessau, Oranienbaum, Qualendorf, Gröbzig, Sandersleben, Großalsleben und Zerbst.
Zum Justizamt Sandersleben gehörten administrativ-territorial die Stadt Sandersleben und die Dörfer Freckleben, Drohndorf, Mehringen, Kleinschierstedt, Schackenthal, Schackstedt, Roda sowie Unterwiederstedt.
Die im Zuge der Revolution von 1848/49 erlassene Gemeindeordnung für die Herzogtümer Anhalt-Dessau und -Köthen vom 24.02.1849 führte zur Auflösung der Justizamtsbezirke auf der unteren Ebene und zur Bildung der Kreise Dessau, Köthen und Zerbst. Die Verwaltungsaufgaben der ehemaligen Justizämter wurden nunmehr von den neu gebildeten Kreisdirektionen, die jurisdiktionellen Funktionen von Kreisgerichten und Kreisgerichtskommissionen übernommen.
Bestandsinformationen: Akten des Amts und Justizamts Sandersleben wurden Ende des 19. Jahrhunderts von dem 1872 neu gegründeten Anhaltischen Haus- und Staatsarchiv Zerbst übernommen und dort
unabhängig von ihrer Provenienz gemeinsam mit den Akten der anderen Anhalt-Dessauer Hof- und Staatsbehörden in den neu gebildeten Pertinenzbestand "Abteilung Dessau" integriert, der in dieser Ordnung noch heute unter der Bestandssignatur Z 44 überliefert ist.
Weitere Übergaben von Justizamtsakten durch die anhaltischen Behörden und Amtsgerichte erfolgten in den 20er/30er Jahren des 20. Jahrhunderts an das Anhaltische Staatsarchiv Zerbst. Die in den Abgaben ermittelten Akten der Provenienz "Amt und Justizamt Sandersleben" wurden zu dem vorliegenden Provenienzbestand formiert und im Jahr 2009 erschlossen. 2011 erfolgte die Erstellung eines Findbuchs.
Registraturbildner: Die Herrschaft Sandersleben gehörte im 15. Jahrhundert zum Territorium der alten Bernburger Fürstenlinie, kam nach deren Aussterben als Magdeburger Lehen an Fürst Georg I. von Anhalt, an dessen Söhne Georg II. und Woldemar und an Woldemars Sohn Wolfgang. Bei der anhaltischen Landesteilung von 1603/06 fiel es der Dessauer Linie zu.
Im 16. Jahrhundert setzte sich in Anhalt eine Ämterverfassung durch. Den Ämtern stand ein Amtmann vor. Er hatte wirtschaftlich-polizeiliche, jurisdiktionelle und finanzielle Funktionen. Der Amtmann führte die Aufsicht über das Personal, verwaltete Einnahmen und Ausgaben, hatte für Grenzregulierungen in den Feldmarken und Wegebesserungen zu sorgen und beaufsichtigte Forsten und Fischereien. Darüber hinaus war er für die Wahrung der öffentlichen Sicherheit im Amt zuständig.
Der Amtmann wirkte als Untersuchungsrichter in erster Instanz, der gleichzeitig die volle gerichtliche Vollziehungsgewalt sowie das Recht zur Urteilsverkündung besaß.
Zur Unterstützung seiner Tätigkeit wurden ihm Unterbeamte zugeordnet.
In den fürstlichen Dörfern waren dem Amtmann die Richter als landesherrliche Vertreter unterstellt.
Um 1710 existierten in Anhalt-Dessau die 6 Ämter: Dessau, Wörlitz, Radegast, Sandersleben, Freckleben und Großalsleben. Durch den Ankauf adliger Güter und die Zerbster Landesteilung von 1797 kamen weitere 8 Ämter hinzu. Sandersleben und Freckleben wurden zu einem Amt zusammengelegt. 1819 sind die nunmehr 14 Ämter des Herzogtums Anhalt-Dessau zu den folgenden 7 Justizämtern vereinigt worden: Dessau, Oranienbaum, Qualendorf, Gröbzig, Sandersleben, Großalsleben und Zerbst.
Zum Justizamt Sandersleben gehörten administrativ-territorial die Stadt Sandersleben und die Dörfer Freckleben, Drohndorf, Mehringen, Kleinschierstedt, Schackenthal, Schackstedt, Roda sowie Unterwiederstedt.
Die im Zuge der Revolution von 1848/49 erlassene Gemeindeordnung für die Herzogtümer Anhalt-Dessau und -Köthen vom 24.02.1849 führte zur Auflösung der Justizamtsbezirke auf der unteren Ebene und zur Bildung der Kreise Dessau, Köthen und Zerbst. Die Verwaltungsaufgaben der ehemaligen Justizämter wurden nunmehr von den neu gebildeten Kreisdirektionen, die jurisdiktionellen Funktionen von Kreisgerichten und Kreisgerichtskommissionen übernommen.
Bestandsinformationen: Akten des Amts und Justizamts Sandersleben wurden Ende des 19. Jahrhunderts von dem 1872 neu gegründeten Anhaltischen Haus- und Staatsarchiv Zerbst übernommen und dort
unabhängig von ihrer Provenienz gemeinsam mit den Akten der anderen Anhalt-Dessauer Hof- und Staatsbehörden in den neu gebildeten Pertinenzbestand "Abteilung Dessau" integriert, der in dieser Ordnung noch heute unter der Bestandssignatur Z 44 überliefert ist.
Weitere Übergaben von Justizamtsakten durch die anhaltischen Behörden und Amtsgerichte erfolgten in den 20er/30er Jahren des 20. Jahrhunderts an das Anhaltische Staatsarchiv Zerbst. Die in den Abgaben ermittelten Akten der Provenienz "Amt und Justizamt Sandersleben" wurden zu dem vorliegenden Provenienzbestand formiert und im Jahr 2009 erschlossen. 2011 erfolgte die Erstellung eines Findbuchs.
Laufmeter: 2.1
Bestand
Information on confiscated assets
Additional information
BZK no.
The Bundeszentralkartei (BZK) is the central register of the federal government and federal states for completed compensation proceedings. When a claim is entered into the BZK, a number is assigned for unique identification. This BZK number refers to a compensation claim, not to a person. If a person has made several claims (e.g. for themselves and for relatives), each claim generally has its own BZK number. Often, the file number of the respective compensation authority is used as the BZK number.
This number is important for making an inquiry to the relevant archive.
This number is important for making an inquiry to the relevant archive.
Delict according to Nazi judicial system
Conduct that was first criminalized under National Socialism (e.g. the Treachery Act, ‘Judenbegünstigung’) or which the Nazi judiciary prosecuted more severely (e.g. high treason).
Reason for persecution
The reasons provided here are based on the wording in the reasons for persecution stated in the sources.
Role in the proceeding
‘Verfolgt’ refers to a person or organization that was persecuted under National Socialism. They could file a claim for compensation or restitution as part of the Wiedergutmachung policy. If the application was submitted by another person or organization than the persecutee (for example, their son or daughter), this other person or organization is designated as ‘antragstellend’ and their relationship to the persecutee is noted, if known. In the sources, the persecutee is sometimes referred to as ‘Geschädigter’ (aggrieved party) and the applicant as ‘Anspruchsberechtigter’(claimant).
Search in Archivportal-D
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Additional information on reason for persecution
Additional or more specific information on membership and group affiliation which were the reason for the persecution.
14.04.2025, 8:12 AM CEST
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