Anspruch auf Rückzahlung eines Darlehens von 300 Goldgulden. 1550 hatte Hanseler den Jakob Brockhoven wegen der Forderung vom Gericht Gangelt festnehmen und, da dieser keine Bürgen fand, einen Sicherheitseid schwören lassen. Nachdem der Appellant bereits in den ersten beiden Instanzen unterlegen war, verurteilte ihn am 28. April 1563 auch noch das RKG zur Zahlung sämtlicher Kosten.
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Anspruch auf Rückzahlung eines Darlehens von 300 Goldgulden. 1550 hatte Hanseler den Jakob Brockhoven wegen der Forderung vom Gericht Gangelt festnehmen und, da dieser keine Bürgen fand, einen Sicherheitseid schwören lassen. Nachdem der Appellant bereits in den ersten beiden Instanzen unterlegen war, verurteilte ihn am 28. April 1563 auch noch das RKG zur Zahlung sämtlicher Kosten.
AA 0627, 2269 - H 287/1324
AA 0627 Reichskammergericht, Teil IV: H
Reichskammergericht, Teil IV: H >> 1. Buchstabe H
1558 - 1567 (1558 - 1564)
Enthaeltvermerke: Kläger: Franz von Hanxler (Hanseler) zu Gangelt, (Kl.), dann seine Witwe Agnes Maschereil (Marscheriell, Masserweil) gen. Bongart, Argenteuil (Argenseel) Beklagter: Erben des Jakob Brockhoven, (Bekl.): sein Bruder Johann Brockhoven, Gangelt (Hzm. Jülich, Amt Millen; Selfkantkr. Geilenkirchen-Heinsberg) Prokuratoren (Kl.): Lic. Philipp Seiblin 1558 - Lic. Amandus Wolff 1558 Prokuratoren (Bekl.): Dr. Alexander Reifsteck 1558 - Dr. Christoph Reifsteck 1558 Prozeßart: Appellationsprozeß Instanzen: 1. Gericht Gangelt (1550) - 2. Fürstl. jül. Räte (1556) - 3. RKG 1558 - 1567 (1558 - 1564) Beweismittel: Bericht der Schöffen des Gerichts Gangelt 1563 (Q 10). RKG - Urteil 28. April 1563 (4). Beschreibung: 25 Bl., lose; Q 1 - 10.
Sachakte
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
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Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
28.04.2026, 08:27 MESZ