Jährlicher Erbzins an den Hospitalmeister
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E1 A 168/2
Vorl. Nr.: 323
168/2
E1 A Urkunden
Urkunden >> Rathausarchiv
20. April 1552
Enthält: Vor den Schöffen von Erkelenz (Petrus van Ghenaspen, Petrus Palandt) bekennt Kirstgen van Oerad gen. van Luttelforst für sich und seine Frau Aefe, an Peter Rebolt, Hospitalmeister zu Erkelenz, für das Hospital einen jährlichen Erbzins von % Goldgulden (dry ort), zahlbar am 1 . Mai, schuldig zu sein. Als Unterpfand stellt er 1 Morgen und 3 Viertel Land, gelegen up dem Herwege zwischen Johan van Swalenberghs Erben und Peter Kirfs Erben, belastet mit dem gewöhnlichen Zehnt. Die Ablöse erfolgt mit 1 5 Goldgulden und einem Jahreszins.
Archivale
Aussteller: Siegler: die Aussteller mit ihrem Schöffenturnssiegel
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
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Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
09.01.2026, 11:34 MEZ