Vidimus (vom Jahr 1418) wie beide Burggrafen Johann und Friedrich auf den neuen Befehl König Sigmunds sich des Schutzes halben über das St. Gilgen Kloster zu Nürnberg anderweit zu demselben Kloster wegen Hülfe und Bestand verschrieben haben.

Vollständigen Titel anzeigen
Staatsarchiv Nürnberg