Gerit Spaen, Richter von Bochum, gibt bekannt, daß Johann von Holte mit seiner Frau Johanna und seinen Söhnen Ropert und Ewert für eine einmalig zu zahlende Summe Geld und eine Erbrente dem Pater Heinrich Hugenpoet und den Schwestern des Konventes Marienborn in Lütgendortmund das Putten Gut mitsamt Kotten bei dem Wedenhof (Wedemhoven) in Lütgendortmund verkaufen. Darin eingeschlossen ist auch das Recht der Verpachtung und des Verkaufes. Die Rückübernahme wird ausgeschlossen. Sollte den Käufern durch die Qualität des Kaufgutes ein Schaden entstehen, so haften die Verkäufer dafür und setzen das Kirschbaums Gut (Keirseboms guet) dafür als Sicherheit ein. Richter Gerit Spaen wird als Schadensverwalter eingesetzt. Der Kauf soll auch dann gelten, wenn die Kaufurkunde verdirbt oder ihr andere Rechte entgegen stehen. Zeugen dessen sind Büttel Engelbert van Karnope, Büttel Heinrich Kleberch (Kleberich), Heinich von Eckell (Ekell) und sein Sohn Johann, Gert van der Leyten, Bruen van Schuren, Matthäus van der Heymbeke und der Gerichtsschreiber Dietrich then Over. Ankündigung der Siegel des Richters Bernd Spaen und von Johann von Holte und seiner Söhne Ropert und Ewert. Anno domini millesimo quingentesimo tercio decima nona mensis marcii.

Vollständigen Titel anzeigen
Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Westfalen
Objekt beim Datenpartner
Loading...