Wilhelm Freiherr von Grafeneck und Marschalkenzimmern, Statthalter des Grafen Wilhelm zu Sulz, des Heiligen Reichs Hofrichter zu Rottweil, erklärt das Hofgericht zu Rottweil für zuständig in der Klagsache des Wilhelm Brand, Priors zu Pforzheim, als Vertreter des Predigerordens gegen den ehemaligen Esslinger Dominikanerprior Ludwig Necker.