Benedikt Krafft von Dellmensingen und Georg (Jörg) Krafft d. J., beide Bürger zu Ulm und Lehensherren der Kaplaneipfründe der Dreikönigskapelle zu Ulm, verleihen Ulrich Braun von Ay (Oy) an der Iller die zur Kaplanei gehörigen Äschenmühle zu Silheim mit allen Rechten und allem Zubehör als Erblehen. Als jährliche Abgaben sind 4 Pfd. Heller, 4 Herbsthühner und ein Fastnachtshuhn zu leisten. Handlohn und Weglöse bei einem möglichen Besitzerwechsel betragen je 2 Pfd. Heller, ein Kaufrecht für Braun und seine Nachkommen ist festgelegt. Die Lehensherren verpflichten sich zum Rechtsbeistand.