Hans von Mulfingen, Vogt zu Sigmaringen, und Jörg (Jörig) Varer, Schreiber des Grafen Jörg zu Werdenberg (Werdemberg) und zum Heiligenberg (Hailigenberg), legen als Vermittler ("freundliche Undertedinger") auf Befehl ihres Herrn die Streitigkeiten zwischen Priorin und Konvent des Gotteshauses Hedingen als Lehenfrauen der Kirche zu Krauchenwies (Cruchenwiß) einerseits und dem festen Hans Ludwig Gremlich zu Krauchenwies, Vogt und Schirmer dieser Kirche, andererseits folgendermaßen bei: 1. Für die jährliche Rechnungslegung der Heiligenpflege zu Krauchenwies über Renten und Gut des Heiligen darf Ludwig Gremlich jährlich zwischen Ostern und Pfingsten einen Rechnungstag setzen. Diesen Termin soll er den Frauen 8 Tage vorher ankündigen. Auch wenn die Frauen nicht zu dem Termin kommen oder schicken, soll die Abrechnung erfolgen 2. Jährlich auf diese Zeit sollen auch von Gericht und Gemeinde zu Krauchenwies die Heiligenpfleger gesetzt und gewählt werden. Nach der Wahl sollen sie vor Ludwig Gremlich, seinen Amtleuten oder einem anderen Herrn zu Krauchenwies einen Eid leisten. Bei Wahl und Eid sollen beide Parteien zugegen sein 3. Von der Nutzung, die der Heilige jährlich an Korn oder Geld hat, soll der Heilige von den Pflegern mit Lichtern und anderem Notdürftigen versehen werden. Dem Überschuß sollen Ludwig Gremlich oder ein anderer Herr zu Krauchenwies sowie die Pfleger an die Kirche verbauen oder für die Zier des Gotteshauses verwenden. Ludwig Gremlich, ein anderer Herr zu Krauchenwies und die Heiligenpfleger daselbst sollen jedoch Gült oder Gut des Heiligen nur mit Einwilligung der Frauen von Hedingen versetzen oder verkaufen Jede Partei erhält eine Urkunde