Hans Schleiffthäler aus Ruit, zu Stuttgart gef., weil er seine Frau mißhandelt und sie des Mordversuchs an ihm und seinem Vater Ulrich Schleiffthäler bezichtigt hatte, auch nach Verbüßung von Turm- und anderen Strafen das Versprechen, sich ernstlich zu bessern, nicht gehalten, einen ärgerlichen Wandel im Hause seines Vaters geführt hatte und dabei in Verdacht geraten war, mit der Frau seines Bruders Mathis Schleiffthäler Umgang gehabt zu haben, deshalb strenger Strafe verfallen, jedoch auf seine, seiner Frau, Freunde und Verwandten Bitten zum letzten Mal begnadigt und mit der Auflage freigel., seine Frau in Ehren zu halten und friedlich mit ihr zu leben, seines Vaters Haus und jeglichen Ungang mit der Frau seines Bruders zu meiden, aufgelaufene Atzung und Kosten selbst zu bezahlen, verspricht eidlich, dies zu halten, und schwört U. Beilage: Anweisung der herzoglichen Kanzlei zu Stuttgart (Statthalter Gf. Heinrich zu Castell und Kanzler Feßler an den Stuttgarter Vogt Stefan Gröninger betr. die Bestrafung des Hans Schleiffthäler, 1 Bl. Pap., 1 Pap.S. 28. Okt. 1569.

Vollständigen Titel anzeigen
Landesarchiv Baden-Württemberg
Objekt beim Datenpartner
Loading...