Kurfürst Philipp von der Pfalz bekundet, dass er seinen Getreuen Johannes Bock, Pastor zu Liedolsheim (Ludelßheym), in Schirm genommen hat. Der Pfalzgraf versichert, ihn wie andere geistliche Untertanen zu schirmen und rechtlich zu handhaben, wo Johannes der Rechtsgang vor ihm und seinen Räten oder den gewiesenen Instanzen genügt und der Fürst dazu ermächtigt (wir sin daselbs mechtig) ist. Von diesem Schirm ausgenommen sind Angelegenheiten gegen Johanns Bischof. Für den Schirm, der 10 Jahre währen soll, soll Johann jährlich zu Pauli Bekehrung [25.01.] 1 Gulden geben und an den verordneten Kanzleischreiber in der Kanzlei zu Heidelberg reichen. Kurfürst Philipp weist seine Amtleute und die Seinen, die mit diesem Brief darum ersucht werden, um Beachtung und Sicherstellung des Schirms an.