Ludwig Mösch d.A. und Melcher Haan, Bürger zu Bottwar, verkaufen mit Bewilligung Wilhelm Burkers, Vogts zu Bottwar, an Ulrich Rentz, Amtmann des adeligen Stifts zu Oberstenfeld, 40 fl Landeswährung, die er ihnen ausbezahlt hat und worüber sie quittieren, 2 fl jährlicher Gült aus Melcher Haans 1 ½ Viertel Weingarten im Bönning (Bening) zwischen Sander Volck und ihm selbst, der jährlich vier Maß Bodenzins gibt, und aus Ludwig Möschs d.A. Scheuer zwischen Michel Goppelt und Jung Heinrich Bauer, die dem genannten Amtmann jährlich auf Martini 2 sh. Die genannten Güter sind sonst zinsfrei, eigen und unversetzt. Die Gült ist jährlich auf Martini fällig, erstmals 1617. Bei Säumnis hat der Gültkäufer das Zugriffsrecht auf die Pfänder. Vogt, Bürgermeister und Gericht der Stadt Bottwar erkennen, daß der Gültkäufer mit den Pfändern wohl gesichert ist.