Der Edelherr Johann von Löwenberg gestattet, dass Hermann Veiz zu Rheindorf seine bisher der löwenbergschen Vogtei unterworfenen Güter als freie Güter an Schwarzrheindorf veräußert. - Zeugen: die ungenannten Schöffen von Küdinghoven. Agathe v.

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Rheinland
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